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Berlin/Karlsruhe () – Altbundespräsident Joachim Gauck hält eine stärkere Absicherung des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zum Schutz vor Extremisten für sinnvoll. „Ich wünschte mir, dass dies nicht nötig wäre“, sagte Gauck dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ auf die Frage, ob das Karlsruher Gericht etwa durch eine Wahl seiner Richter mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag besser geschützt werden sollte.
„Es erscheint mir sinnvoll, die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu stärken, damit es durch eine Zweidrittelmehrheit besser abgesichert ist gegen etwaige extremistische Einflussnahme.“
Ein stärkerer Schutz des Bundesverfassungsgerichts geht nur über eine Änderung des Grundgesetzes. Auch dafür ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag nötig. Die Ampel-Koalition und die Union sind darüber derzeit im Gespräch.
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Bundesverfassungsgericht (Archiv)
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