Gesundheitspolitik in Deutschland
Berlin () – Mit Blick auf die jüngst vom Bundestag beschlossene Reform der Notfallversorgung warnt der Bundesvorsitzende des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), Knut Fleckenstein, vor den Folgen einer unzureichenden Finanzierung.
Wenn die Löhne und Gehälter nicht mehr refinanziert würden, machten die Hilfsorganisationen Verluste und zahlten drauf, sagte Fleckenstein den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). Dann müssten sie Dinge streichen, sich einschränken und damit auch den Service und die Notfallbeförderung. Das könne auch Rettungswagen betreffen.
Der ASB-Chef sprach sich dafür aus, dass das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz nicht auf den Bereich der Rettungsdienste angewendet werden solle. Ansonsten lobte der Chef der Hilfs- und Wohlfahrtsorganisation die Reform. Das sei die erste Reform, die den Namen wirklich verdiene.
Versprechen, dass Patienten künftig weniger lange in Notaufnahmen warten müssten, könne er aber nicht. Es werde sicher nicht einfach sein, die geplanten integrierten Notfallzentren aufzubauen, so Fleckenstein. Aber das als Ziel zu verfolgen und Schritt für Schritt umzusetzen, halte er für richtig. Auch dass die Rufnummern 112 und die 116117 zusammengeführt werden sollen, begrüßte der ASB-Bundesvorsitzende.
Nachbesserungen forderte Fleckenstein dagegen beim Notfallsanitätergesetz. Die Notfallsanitäter müssten die Hilfestellungen leisten können, für die sie ausgebildet seien und die notwendig seien. Heute stünden sie rechtlich mit einem Bein vor Gericht, weil bestimmte Maßnahmen Ärzten vorbehalten seien, so Fleckenstein.
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Rettungswagen (Archiv)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Worum geht es in einem Satz?
ASB-Chef Knut Fleckenstein begrüßt die Reform der Notfallversorgung grundsätzlich, warnt aber vor Einschränkungen im Rettungsdienst durch unzureichende Finanzierung und fordert mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Die jüngst vom Bundestag beschlossene Reform der Notfallversorgung
- Die vorgesehene Anwendung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes auf Rettungsdienste
- Die Sorge des ASB, dass Löhne und Gehälter im Rettungsdienst nicht ausreichend refinanziert werden könnten
- Die Forderung des ASB, Rettungsdienste vom GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz auszunehmen
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Mögliche finanzielle Verluste für Hilfsorganisationen
- Mögliche Einschränkungen bei Service und Notfallbeförderung
- Mögliche Einschränkungen beim Einsatz von Rettungswagen
- Keine Garantie für kürzere Wartezeiten in Notaufnahmen
- Schwierigkeiten beim Aufbau integrierter Notfallzentren
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