Hubig will längere Haftstrafen bei K.-o.-Tropfen

Hubig will längere Haftstrafen bei K.-o.-Tropfen

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Rechtspolitik in Deutschland

() – Vor der Bundestagsabstimmung an diesem Freitag wirbt Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) für die Verschärfung der Strafen für den Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Sexualverbrechen. Das Gesetz gebe ein klares Signal an Täter, mögliche Täter und an die Betroffenen, sagte die SPD-Politikerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Freitagsausgabe).

Es gehe hier um eine Mindeststrafe, da seien fünf Jahre sehr viel. Das bringe klar zum Ausdruck, dass man es mit schwerem Unrecht zu tun habe. K.-o.-Tropfen sollen künftig wie eine Waffe oder ein anderes „gefährliches Mittel“ behandelt werden.

Der Einsatz von Betäubungsmitteln, von K.-o.-Tropfen, sei ein gravierendes Problem, sagte die Ministerin. Betroffen seien vor allem , denen etwa in Bars oder auf Partys unbemerkt Substanzen ins Getränk gegeben würden und die anschließend sexuell genötigt oder vergewaltigt würden. Hinzu kämen Fälle, in denen ihre Partnerinnen betäubten, selbst vergewaltigten oder von anderen Männern vergewaltigen ließen. Teilweise würden die Taten gefilmt und im verbreitet. Hubig verwies auf den Fall Gisèle Pelicot sowie Fälle in .

Die Verabreichung von K.-o.-Tropfen durch den eigenen Partner, womöglich im gemeinsamen Zuhause, sei unglaublich niederträchtig und perfide, sagte sie. Man könne sich nicht vorstellen, wie die Betroffenen dadurch verletzt würden.

Bedenken des Bundesrats, dass ein größerer zeitlicher Abstand zwischen der Verabreichung der Tropfen und der Tat eine härtere Bestrafung erschweren könnte, wies Hubig zurück. Es gebe kein Schlupfloch, aber es gehöre zum Rechtsstaat dazu, dass ein Angeklagter freigesprochen werden müsse, wenn ihm die Tat nicht nachgewiesen sei, erläuterte Hubig.

Auch wenn der Nachweis bei K.-o.-Tropfen schwierig sei, unmöglich sei er nicht. Es komme immer wieder zu Verurteilungen wegen des Einsatzes von K.-o.-Tropfen. Für Täter gebe es also ein reales Risiko, aufzufliegen und streng bestraft zu werden.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Stefanie Hubig (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Worum geht es in einem Satz?

Justizministerin Stefanie Hubig wirbt für eine Mindeststrafe von fünf Jahren bei Sexualverbrechen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen und weist Bedenken zurück, dass die geplante Regelung Schlupflöcher lasse.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Häufiger Einsatz von K.-o.-Tropfen bei sexuellen Übergriffen
  • Unbemerkte Verabreichung der Substanzen vor allem an Frauen in Bars oder auf Partys
  • Fälle, in denen Männer ihre Partnerinnen im gemeinsamen Zuhause betäuben und selbst oder durch andere vergewaltigen lassen
  • Teilweise werden die Taten gefilmt und im Internet verbreitet
  • Der Fall Gisèle Pelicot und vergleichbare Fälle in Deutschland rückten das Problem in den Blick
  • Schwierigkeiten beim Nachweis der Verabreichung von K.-o.-Tropfen

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Geplante Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe
  • Künftige rechtliche Einstufung als gefährliches Mittel
  • Schwere Verletzungen der Betroffenen
  • Teilweise Verbreitung von Aufnahmen im Internet
  • Freispruch bei fehlendem Tatnachweis
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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