Politik: Nachrichtendienstreform in Berlin
Berlin () – Der Rechtswissenschaftler Matthias Bäcker hat erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der geplanten Reform der Nachrichtendienste. Mit Blick auf das Gesetzespaket, welches derzeit im parlamentarischen Verfahren ist, sagte Bäcker der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe): „Der dickste Hund dabei ist, dass der Verfassungsschutz auch im Inland geheim operativ tätig werden darf.“
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Eingriffsmöglichkeiten für den Verfassungsschutz könne man „unbegrenzt weit auslegen – vom Zugriff auf physische Sachen über Informationen bis hin zu sozialen Beziehungen“, so der Rechtswissenschaftler von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, der im Bundestag als Sachverständiger zu der Reform angehört wurde. „Heimliche Eingriffe in Eigentum oder Verhaltensfreiheit – das ist etwas, was Rechtsstaaten nicht tun sollten. Das lässt sich mit einer rechtsstaatlichen Ordnung ganz klar nicht vereinbaren. Das würde aus meiner Sicht auch Karlsruhe so bestätigen“, so Bäcker. Wohlgemerkt sollten diese Eingriffe „schon bei vagen Bedrohungslagen“ möglich werden, eine konkrete Tat sei „noch weit entfernt“, so der Rechtswissenschaftler.
Laut dem Rechtswissenschaftler Jan-Hendrik Dietrich von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, der ebenfalls als Sachverständiger im Bundestag angehört wurde, werden die sogenannten Schutzmaßnahmen, zu denen der Verfassungsschutz ermächtigt werden soll, dagegen „in populistischer Weise als Instrumente einer `Geheimpolizei`“ kritisiert. „Wer genauer hinschaut, sieht, dass der Anwendungsbereich sehr klein ist und hohe gesetzliche Anforderungen die Maßnahme einhegen“, sagte Dietrich der „Rheinischen Post“.
„Die Nachrichtendienste sollten mit Blick auf die Vielzahl der Bedrohungen moderne Befugnisse erhalten, damit sich der deutsche Staat seine Handlungsfähigkeit sichert“, so Dietrich weiter. „Gleichzeitig muss allerdings die unabhängige Kontrolle der Behörden gestärkt werden. Hier hat der Regierungsentwurf noch Optimierungspotential.“
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Matthias Bäcker, Jan-Hendrik Dietrich
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
BND, dts Nachrichtenagentur, Rheinische Post, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Bundestag, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Karlsruhe (Bundesverfassungsgericht)
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Der Rechtswissenschaftler Matthias Bäcker äußert erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante Reform der Nachrichtendienste, insbesondere weil der Verfassungsschutz im Inland zu weitreichenden geheimen Eingriffen schon bei vagen Bedrohungslagen befugt werden könnte, während Jan-Hendrik Dietrich die Kritik an „Geheimpolizei“-Maßnahmen zwar zurückweist, aber ebenfalls Verbesserungen bei der unabhängigen Kontrolle fordert.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Geplantes Gesetzespaket zur Reform der Nachrichtendienste im parlamentarischen Verfahren
- Zweifel an verfassungsrechtlicher Zulässigkeit geheimer operativer Tätigkeit des Verfassungsschutzes auch im Inland
- Möglichkeit weit auslegbarer Eingriffsbefugnisse des Verfassungsschutzes (Zugriff auf physische Sachen, Informationen, soziale Beziehungen)
- Planung heimlicher Eingriffe bereits bei vagen Bedrohungslagen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Verfassungsschutz werde im Zusammenhang mit den geplanten Schutzmaßnahmen in populistischer Weise als Instrument einer Geheimpolizei kritisiert
- Dietrich sagte, bei genauer Betrachtung sei der Anwendungsbereich sehr klein und die Maßnahmen seien durch hohe gesetzliche Anforderungen eingehegt
- Kritik an verfassungsrechtlichen Zweifeln kam von Rechtswissenschaftlern, die Eingriffsmöglichkeiten im Inland als problematisch einordneten
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Reform der Nachrichtendienste
- Möglichkeit weitreichender Eingriffe in Eigentum und Verhaltensfreiheit
- Kritik an heimlichen Maßnahmen schon bei vagen Bedrohungslagen
- Befürchtung, dass die Maßnahmen rechtsstaatlichen Grundsätzen widersprechen
- Erwartung, dass eine gerichtliche Bewertung eine Rechtsstaatlichkeit infrage stellen könnte
- Kritik an der Reform als Gefahr für eine „Geheimpolizei“ durch die befürchtete Ausweitung des Anwendungsbereichs
- Forderung nach Stärkung unabhängiger Kontrolle der Behörden
- Hinweis auf Optimierungsbedarf bei der vorgesehenen gesetzlichen Ausgestaltung und Begrenzung der Maßnahmen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja — im Artikel werden Stellungnahmen von Matthias Bäcker („Rheinischen Post“, Freitagsausgabe) und Jan-Hendrik Dietrich („Rheinischen Post“) zitiert.
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