Politik: Asylrecht in Sachsen verschärft
Dresden () – Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hat dafür plädiert, das Grundrecht auf Asyl aus dem Grundgesetz zu streichen. Das geht aus einem Vier-Punkte-Plan zur Verschärfung des Asylrechts hervor, über den die „Leipziger Volkszeitung“ und die „Sächsische Zeitung“ (Freitagsausgaben) berichten.
„Die Aufnahmekapazität in Städten und Gemeinden muss der Maßstab sein für den Umfang, in dem Deutschland künftig Asyl gewährt“, sagte Schuster den Zeitungen, die zum „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ gehören. Statt dem individuellen Asylanspruch solle es jährliche Kontingente geben.
„Überforderungen mit Migration wie in den vergangenen zehn Jahren müssen wir mit einer flexiblen Obergrenze vermeiden“, so der CDU-Politiker weiter.
Schuster will mit seinem Papier eine neue Asyl-Debatte eröffnen und darüber in den kommenden Wochen auch mit dem Bundesinnenministerium und den Länderministern beraten. Er sieht im aktuellen Rückgang der Asylanträge seine früheren Forderungen bestätigt.
„Dass man durch strikte Grenzkontrollen mit Zurückweisungen einen deutlichen Rückgang der Asylzugänge und damit eine echte Migrationswende erreichen kann, dürfte mit dem klaren Kurs der Bundesregierung jetzt endgültig bewiesen sein“, sagte der sächsische Innenminister.
Zuletzt war die Zahl der Erstanträge in Sachsen deutlich gesunken: Im Vergleich zu 2024 sind die Zugangszahlen um zwei Drittel zurückgegangen. Die Fortführung der Grenzkontrollen sei deshalb „unerlässlich, wenn wir die Erfolge des neuen Migrationskurses nicht leichtfertig aufs Spiel setzen wollen“, so Schuster.
Sein Vier-Punkte-Plan sieht zudem eine Ausreiseerzwingungshaft vor.
„Abgelehnte Asylbewerber, die ihrer Pflicht nicht nachkommen, sollten zur Durchsetzung der freiwilligen Ausreise in Beugehaft genommen werden können“, heißt es in dem Vier-Punkte-Plan, über den die „Leipziger Volkszeitung“ und die „Sächsische Zeitung“ berichten. Dafür müsste das Ausländerrecht entsprechend geändert werden.
Zudem fordert Sachsens Innenminister eine Lockerung der Europäischen Menschenrechtskonvention, damit Straftäter ihren Schutzstatus verlieren.
Schließlich sollten für Einbürgerungen strengere Voraussetzungen gelten, so Schuster. „Die Möglichkeiten der Turboeinbürgerungen sollten vollständig zurückgenommen werden, damit die Integration wieder vor die Einbürgerung tritt.“
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Armin Schuster
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Armin Schuster, CDU, Grundgesetz, Bundesinnenministerium, Länderministern, Sachsen, die Leipziger Volkszeitung, die Sächsische Zeitung, Redaktionsnetzwerk Deutschland, dts Nachrichtenagentur, Europäische Menschenrechtskonvention
Wann ist das Ereignis passiert?
Zeitraum/Datum des Ereignisses: Freitagsausgaben (ohne konkretes Datum); außerdem wird „zuletzt“ genannt, dass die Zahl der Erstanträge in Sachsen im Vergleich zu 2024 stark gesunken ist.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Dresden, Sachsen
Worum geht es in einem Satz?
Sachsens Innenminister Armin Schuster fordert in einem Vier-Punkte-Plan zur Asylrechtsverschärfung u.a. das Streichen des Asylgrundrechts aus dem Grundgesetz, die Umstellung auf jährliche Kontingente, strengere Haft zur Durchsetzung der Ausreise sowie zusätzliche Hürden für Schutzstatus und Einbürgerungen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Überforderungen mit Migration wie in den vergangenen zehn Jahren
- Notwendigkeit, eine echte Migrationswende durch strikte Grenzkontrollen mit Zurückweisungen zu erreichen
- Rückgang der Asylanträge, der frühere Forderungen bestätigt
- Deutlich gesunkene Zahl der Erstanträge in Sachsen im Vergleich zu 2024
- Notwendigkeit, Erfolge des neuen Migrationskurses nicht aufs Spiel zu setzen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Keine konkrete Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben
- Es wird nur berichtet, dass der Innenminister eine neue Asyl-Debatte eröffnen und mit Bundes- und Länderseite beraten will
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Einschränkung des Grundrechts auf Asyl
- Einführung jährlicher Asylkontingente statt individueller Ansprüche
- Festlegung einer flexiblen Obergrenze zur Begrenzung von Asylzugängen
- Möglichkeit der Ausreiseerzwingungshaft für abgelehnte Asylbewerber
- Änderung des Ausländerrechts zur Durchsetzung von Ausreiseverpflichtungen
- Lockerung der Europäischen Menschenrechtskonvention zum möglichen Entzug von Schutzstatus für Straftäter
- Verschärfung der Voraussetzungen für Einbürgerungen
- Rücknahme von Turboeinbürgerungen zugunsten einer stärkeren Ausrichtung auf Integration vor der Einbürgerung
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja: Armin Schuster wird mit mehreren direkten Zitaten („Die Aufnahmekapazität …“, „Überforderungen …“, etc.) zitiert.
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