Dobrindt will Asylrecht im Grundgesetz nicht "infrage stellen"
Berlin () – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat einer kompletten Abschaffung des Asylgrundrechts eine Absage erteilt.
„Ich habe keine Veranlassung, Artikel 16a des Grundgesetzes infrage zu stellen“, sagte der CSU-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Zugleich verwies er auf eine Diskussion auf europäischer Ebene, „ob das individuelle Recht auf Asyl noch Bestand haben kann oder ob man Kontingente für vulnerable Gruppen einrichtet“.
Auf die Nachfrage, ob Dobrindt eine Einschränkung des Asylgrundrechts für diese Wahlperiode ausschließe, bekräftigte Dobrindt: „Ich werde keinen Vorschlag zur Abschaffung des individuellen Asylrechts unterbreiten.“
Dafür sprach sich Dobrindt für die Auslagerung von Asylverfahren in Drittländer aus, wie das Großbritannien und Italien bereits versucht haben. „Solche Drittstaatmodelle sind ein Weg für die Zukunft, um das Geschäft von kriminellen Schleuserbanden zu unterbinden“, sagte er. „Ich bin dafür, das zu forcieren.“ Bei den bisherigen Versuchen der Auslagerung hat sich das Verfahren meist als juristisch fragil und sehr teuer herausgestellt.
Die Kontrolle der deutschen Grenzen will der Minister so schnell wie möglich beenden. „Mein Ziel ist, auf Kontrollen der Binnengrenzen gänzlich verzichten zu können“, sagte er. „Voraussetzung ist ein funktionierender Schutz der europäischen Außengrenzen. Dort müssen wir das Migrationsgeschehen auffangen.“
Der Innenminister verteidigte die Entscheidung des Bundeskabinetts, weitere Staaten als sichere Herkunftsländer einzustufen – per Rechtsverordnung des Innenministeriums und nicht mehr per Gesetz, dem der Bundesrat zustimmen muss. „Politik muss handlungsfähig bleiben, und wer nicht handelt, der wird behandelt – spätestens bei der nächsten Bundestagswahl“, sagte er. „Wir müssen zu schnellen und schlanken Asylverfahren kommen. Grundlage ist auch das Instrument der sicheren Herkunftsstaaten.“
Im Bundesrat seien alle Bemühungen gescheitert, weil Länder mit grüner Beteiligung diese Einstufung als sicher Herkunftsländer nicht wollten, kritisierte Dobrindt. „Wir können uns nicht dauernd blockieren lassen von Parteien, die diese Überforderung durch illegale Migration gar nicht beenden wollen.“
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Alexander Dobrindt am 06.06.2025 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Alexander Dobrindt
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
CSU, Funke-Mediengruppe, Großbritannien, Italien, Bundesrat
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Datum, an dem das beschriebene Ereignis stattfand, ist der 06.06.2025.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat die Abschaffung des Asylgrundrechts abgelehnt, setzt jedoch auf die Auslagerung von Asylverfahren in Drittländer und fördert die Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsländer, während er eine schnellere Handlungsfähigkeit der Politik fordert.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Hintergrund für die Äußerungen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt betrifft die laufende Debatte über das Asylrecht in Deutschland und Europa, insbesondere im Kontext steigender Migration und herausfordernder Sicherheitslage. Dobrindt bekräftigt, dass er eine Abschaffung des Asylgrundrechts ablehnt, verweist allerdings auf europäische Diskussionen über mögliche Kontingente für vulnerable Gruppen und plädiert für die Auslagerung von Asylverfahren in Drittländer, um Schleuserkriminalität zu bekämpfen.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat die vollständige Abschaffung des Asylgrundrechts ausgeschlossen und stattdessen eine Diskussion über mögliche Kontingente für vulnerable Gruppen angestoßen. Er plädiert für die Auslagerung von Asylverfahren in Drittländer und kritisiert die Blockaden im Bundesrat, die schnelle politische Entscheidungen behindern.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:
- Auslagerung von Asylverfahren in Drittländer,
- Unterbinden von kriminellen Schleuserbanden,
- Fortführung der Kontrolle der deutschen Grenzen,
- Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsländer,
- Erleichterung schneller und schlanker Asylverfahren,
- Handlungsfähigkeit der Politik,
- Möglichkeit politischer Konsequenzen bei der nächsten Bundestagswahl,
- Blockaden durch bestimmte Parteien.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zitiert. Er erteilt einer kompletten Abschaffung des Asylgrundrechts eine Absage und betont: "Ich habe keine Veranlassung, Artikel 16a des Grundgesetzes infrage zu stellen." Zudem spricht er sich für die Auslagerung von Asylverfahren in Drittländer aus, um kriminelle Schleuserbanden zu bekämpfen.
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