AfD-Verbotsdebatte in Berlin
Berlin () – Der frühere Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet (CDU), hat die von seinem Nachfolger Hendrik Wüst (CDU) angefachte AfD-Verbotsdebatte kritisiert. „Jetzt über die Einleitung oder Prüfung eines Verbotsverfahrens zu debattieren stärkt nur die AfD“, sagte Laschet dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Samstagausgabe).
Wüst hatte nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt die Einrichtung einer Bund-Länder-Kommission gefordert, um den verfassungsrechtlichen Umgang mit der AfD zu prüfen. Wenn man nach dem Erfolg der AfD in Sachsen-Anhalt „als erstes sagt, wir wollen ein Verbot, dann darf man sich nicht wundern, wenn die Wähler einfach noch wütender werden“, kritisierte Laschet, der auch CDU-Bundesvorsitzender war und heute dem Auswärtigen Ausschuss des Bundestages vorsteht. „Ich halte die ganze Diskussion für falsch.“ Man müsse sich mit der AfD politisch auseinandersetzen, forderte er.
„Das Verfahren dauert mindestens drei Jahre und würde nach Einschätzung von Verfassungsrechtlern auch schiefgehen. In Nordrhein-Westfalen stuft der Verfassungsschutz die AfD nicht mal als Beobachtungsfall ein“, sagte Laschet.
Verfassungsrechtler sind hinsichtlich der Erfolgschancen von Verbotsverfahren gespalten. Einerseits raten unter anderem die ehemaligen Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier und Peter Müller (CDU) von einem Verbotsantrag ab. Andererseits hatten 2024 17 Jura-Professoren dem Bundestag eine detaillierte Stellungnahme für ein Verbotsverfahren übergeben. Einem offenen Brief des Republikanischen Anwältevereins (RAV) für das Verfahren schlossen sich über 1.000 Juristen an. Dem 1.500-seitigen Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das die Voraussetzungen für ein AfD-Verbot erfüllt sieht, bestätigten der Staatsrechtler Christoph Möllers, der sich bislang skeptisch geäußert hatte, und die Staatsrechtlerin Sophie Schönberger strenge wissenschaftlichen Standards und Ergebnisoffenheit.
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können gemäß Bundesverfassungsgerichtsgesetz Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Ausschlaggebend für das Abstimmungsverhalten der Länder im Bundesrat ist die Position der jeweiligen Landesregierung.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Armin Laschet, Hendrik Wüst, Hans-Jürgen Papier, Peter Müller, Christoph Möllers, Sophie Schönberger
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Armin Laschet, Hendrik Wüst, CDU, AfD, dts Nachrichtenagentur, „Kölner Stadt-Anzeiger“, Bund-Länder-Kommission, Nordrhein-Westfalen, Verfassungsschutz, Auswärtiger Ausschuss des Bundestages, Bundestag, Verfassungsrechtler, Hans-Jürgen Papier, Peter Müller, Jura-Professoren, Republikanischer Anwälteverein (RAV), Gesellschaft für Freiheitsrechte, Christoph Möllers, Sophie Schönberger, Grundgesetz, Bundesverfassungsgericht, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Bundesrat, Bundesregierung, Bundesrepublik Deutschland
Wann ist das Ereignis passiert?
Samstag (Samstagausgabe) – im Text als Zeitraum genannt, aber kein konkretes Datum angegeben.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Armin Laschet kritisiert die von Hendrik Wüst angestoßene AfD-Verbotsdebatte als falsch, weil sie die Erfolgschancen eines Verbotsverfahrens als fraglich ansieht und zugleich die AfD bei Wählern eher stärken würde, während er fordert, sich politisch mit der Partei auseinanderzusetzen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt
- Forderung von Hendrik Wüst (CDU), eine Bund-Länder-Kommission bzw. Arbeitsgruppe zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Umgangs mit der AfD einzurichten
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Laschet kritisiert, dass die Debatte über Einleitung oder Prüfung eines Verbotsverfahrens der AfD nutzt und sie stärkt
- Er bezeichnet die gesamte Diskussion als falsch
- Er fordert stattdessen eine politische Auseinandersetzung mit der AfD
- Verfassungsrechtler seien hinsichtlich der Erfolgschancen von Verbotsverfahren gespalten
- Einige ehemalige Verfassungsrichter (u.a. Hans-Jürgen Papier und Peter Müller) raten von einem Verbotsantrag ab
- Andere juristische Stellungnahmen und Unterstützer halten ein Verfahren für möglich bzw. sehen Voraussetzungen gegeben, darunter 2024 17 Jura-Professoren und ein offener Brief des RAV mit über 1.000 Juristen
- Das 1.500-seitige Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte und darin benannte Juristen würden strenge Standards sowie Ergebnisoffenheit bestätigen
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Wähler werden eher noch wütender
- Die AfD erhält durch die Verbotsdebatte mehr Zulauf bzw stärkere Unterstützung
- Verfassungsrechtliche Erfolgschancen gelten als gering, zudem wird mit einem mehrjährigen Verfahren gerechnet
- Die Diskussion wird als grundlegend falsch eingeordnet, weil eine politische Auseinandersetzung gefordert wird statt eines Verbotsverfahrens
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja – Armin Laschet (CDU) äußert sich mit einer kritischen Stellungnahme zu der AfD-Verbotsdebatte („Jetzt über die Einleitung oder Prüfung eines Verbotsverfahrens zu debattieren stärkt nur die AfD“).
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