Politik: Energiewende und Finanzierungskritik
Berlin () – Mehrere Bankinstitute haben in einem Brief an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller Kritik an den geplanten Energiegesetzen der Bundesregierung geübt. Das berichtet das Magazin Politico unter Berufung auf das am Montag versandte Schreiben.
„Das Gelingen der Energiewende hängt – neben einer soliden Planung – aufgrund der hohen Kapitalintensität entscheidend von der breiten Bereitstellung von Finanzierungsmitteln ab“, heißt es in dem Brief. Unterschrieben ist er vom Finanzierungsbeirat des Bundesverbands Windenergie, in dem Vertreter der Commerzbank, der Deutschen Kreditbank, der GLS, der LBBW, der Hypovereinsbank sowie verschiedener Sparkassen und Volksbanken sitzen.
Konkret kritisieren die Autoren, dass es durch die neuen Energiegesetze – etwa die geplante EEG-Novelle und das geplante Netzpaket – zu zusätzlichen und nicht quantifizierbaren Kosten- und Erlösrisiken kommen könnte. Der Verschuldungsgrad, die Laufzeiten und die Risikokosten bei Onshore-Projekten könnten sich verschlechtern sowie die Eigenkapitalanforderungen steigen, heißt es. Dafür machen sie mehrere Maßnahmen aus den Vorhaben verantwortlich.
Darunter befindet sich die sogenannte Wirkleistungsbegrenzung, die die maximale Einspeisemenge einer Anlage beschränkt. „Sie beträfe (…) nicht nur künftige Projekte, sondern auch Vorhaben, die bereits über eine Genehmigung und einen Zuschlag im Ausschreibungsverfahren – und damit über eine feste Kalkulationsbasis – verfügen“, heißt es dazu in dem Schreiben. „Ebenso können Projekte betroffen sein, bei denen Kredite bereits zugesagt oder valutiert wurden, die jedoch nicht mehr im Jahr 2026 in Betrieb genommen werden.“ Das schaffe Unsicherheiten bei Projektierern und Finanzierern.
Auch der von der Bundesregierung geplante sogenannte Redispatchvorbehalt – also das erzwungene Abregeln von Solar- und Windanlagen zur Vermeidung von Netzengpässen – stelle einen „erheblichen Eingriff in die Wirtschaftlichkeit“ dar.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Katherina Reiche, Klaus Müller
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), Bundesnetzagentur, Politico, Finanzierungsbeirat des Bundesverbands Windenergie, Commerzbank, Deutsche Kreditbank, GLS, LBBW, Hypovereinsbank, Sparkassen, Volksbanken, Bundesregierung, Bundesverband Windenergie, Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller, dts Nachrichtenagentur.
Wann ist das Ereignis passiert?
Zeitraum/Datum: Am Montag (versandtes Schreiben); keine konkrete Datumsangabe genannt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Mehrere Bankinstitute kritisieren in einem Schreiben an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche und Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller die geplanten Energiegesetze, weil sie laut Finanzierungsbeirat des Bundesverbands Windenergie zusätzliche, nicht quantifizierbare Kosten- und Erlösrisiken sowie verschlechterte Finanzierungsbedingungen (u. a. durch Wirkleistungsbegrenzung und Redispatchvorbehalt) für Onshore-Projekte auslösen könnten.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Kritik mehrerer Bankinstitute an den geplanten Energiegesetzen der Bundesregierung, insbesondere an der geplanten EEG-Novelle und dem geplanten Netzpaket
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Das Magazin Politico berichtet über den Brief mehrerer Bankinstitute an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche und Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller, in dem die geplanten Energiegesetze der Bundesregierung kritisiert werden
- Kritisiert werden mögliche zusätzliche und nicht quantifizierbare Kosten- und Erlösrisiken durch die EEG-Novelle und das geplante Netzpaket sowie steigende Eigenkapitalanforderungen
- Verantwortlich gemacht werden unter anderem die Wirkleistungsbegrenzung und der Redispatchvorbehalt, der laut Schreiben einen erheblichen Eingriff in die Wirtschaftlichkeit darstellt
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Zusätzliche und nicht quantifizierbare Kosten- und Erlösrisiken durch die neuen Energiegesetze, insbesondere im Kontext der geplanten EEG-Novelle und des geplanten Netzpakets
- Verschlechterung des Verschuldungsgrads, ungünstigere Laufzeiten und höhere Risikokosten bei Onshore-Projekten
- Steigende Eigenkapitalanforderungen
- Unsicherheiten für Projektierer und Finanzierer durch die Wirkleistungsbegrenzung, die auch genehmigte und bezuschlagte Vorhaben betreffen könnte
- Beeinträchtigung von Projekten, deren Kredite bereits zugesagt oder valutiert wurden, wenn die Inbetriebnahme nicht mehr im Jahr 2026 erfolgt
- Erheblicher Eingriff in die Wirtschaftlichkeit durch den geplanten Redispatchvorbehalt, insbesondere durch erzwungenes Abregeln von Solar- und Windanlagen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja – im Artikel wird u. a. die Stellungnahme des Finanzierungsbeirats des Bundesverbands Windenergie mit wörtlichen Zitaten aus dem Brief wiedergegeben.
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