Politik in Niedersachsen: Kommunalwahlen und AfD-Auswahl
Hannover () – Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hat die Entscheidung von vier lokalen Wahlausschüssen verteidigt, die in der zurückliegenden Woche jeweils einen AfD-Kandidaten von den Kommunalwahlen am 13. September ausgeschlossen haben.
„Die Wahlausschüsse betrachten die jeweilige Person und die konkreten Erkenntnisse zu ihr. Dabei spielen öffentliche Äußerungen, politische Aktivitäten und weitere Informationen eine Rolle“, sagte Behrens der „Welt“.
„Wir tun gut daran, diesen Gremien zu vertrauen. Sie haben ihre Aufgabe in der Vergangenheit gut bewältigt.“
Die sozialdemokratische Politikerin wies Vorwürfe zurück, die rot-grüne Landesregierung habe die niedersächsische Wahlordnung im April gezielt verschärft, um Ausschlüsse von AfD-Politikern zu erleichtern.
„Eine Verschärfung hat nicht stattgefunden.“ Die Landesregierung habe lediglich bereits bestehende Regeln konkretisiert.
„Bewerber für das Amt eines Landrats oder Bürgermeisters, und allein um die geht es, mussten schon immer auf ihre Verfassungstreue überprüft werden“, sagte Behrens. Derzeit hätten es die Wahlausschüsse häufiger als früher mit Bewerbern einer Partei zu tun, die vom niedersächsischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird.
„Wenn deren Mitglieder für Ämter kandidieren, die dem Beamtenrecht unterliegen, müssen die kommunalen Wahlausschüsse genau hinschauen können. Deshalb haben wir es diesen Gremien ermöglicht, auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes in ihre Prüfung einzubeziehen.“
Behrens verwies in diesem Zusammenhang auf eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover.
Darin sei die Einschätzung der AfD als gesichert rechtsextremistisch „sehr deutlich nachvollzogen“ worden. „Die AfD geht dagegen vor, nun müssen wir die weitere gerichtliche Entwicklung abwarten. So lange ist die Partei als gesichert rechtsextremistisch zu bezeichnen und entsprechend zu behandeln. Das ist die Rechtslage“, so die Innenministerin.
In den Städten Wilhelmshaven und Herzberg waren in dieser Woche die AfD-Bewerber für das Amt des Bürgermeisters nicht zur Kommunalwahl zugelassen worden.
In den Kreisen Friesland und Lüneburg schlossen die örtlichen Wahlausschüsse die Landrats-Kandidaten der AfD aus.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Wahllokal (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Daniela Behrens
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Daniela Behrens, SPD, AfD, rot-grüne Landesregierung, niedersächsische Wahlordnung, Kommunalwahlen, Wahlausschüsse, Verfassungsschutz, Verwaltungsgericht Hannover, Städte Wilhelmshaven, Herzberg, Kreise Friesland, Lüneburg
Wann ist das Ereignis passiert?
Zeitraum: „in der zurückliegenden Woche“ (im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen am 13. September)
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Hannover, Wilhelmshaven, Herzberg, Friesland, Lüneburg
Worum geht es in einem Satz?
Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD) verteidigt die Ausschlüsse von AfD-Kandidaten durch mehrere lokale Wahlausschüsse bei den Kommunalwahlen am 13. September und betont, dass dabei jeweils die konkreten Erkenntnisse über die Bewerber sowie rechtliche Vorgaben inklusive Verfassungsschutz-Einschätzungen maßgeblich seien.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Öffentliche Äußerungen der jeweiligen AfD-Kandidaten
- Politische Aktivitäten der jeweiligen AfD-Kandidaten
- Weitere Informationen zu den jeweiligen AfD-Kandidaten
- Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zur Verfassungstreue der Bewerberinnen und Bewerber
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Die Innenministerin Daniela Behrens verteidigt die Entscheidungen der lokalen Wahlausschüsse
- Sie betont, dass die Wahlausschüsse die jeweilige Person sowie konkrete Erkenntnisse prüfen
- Sie weist den Vorwurf zurück, Rot-Grün habe die Wahlordnung im April gezielt verschärft
- Sie sagt, bestehende Regeln seien nur konkretisiert worden
- Die Entscheidungen stützten sich auch auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes, was sie als zulässig darstellt
- Behrens verweist auf eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Ausschluss von vier AfD-Kandidaten von den Kommunalwahlen am 13. September
- Möglichkeit für die betroffenen Parteien und Kandidaten, juristisch gegen die Entscheidungen vorzugehen
- Abwarten der weiteren gerichtlichen Entwicklung
- Intensivierung der Prüfungspraxis durch kommunale Wahlausschüsse bei Kandidaten aus als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Parteien
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Innenministerin Daniela Behrens wird mit mehreren direkten Zitaten/ Aussagen (u. a. zur Entscheidung der Wahlausschüsse und zur Rechtslage) zitiert.
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