Politische Diskussion über Flüchtlingsschutz in Deutschland
Berlin () – Unionsfraktionsvize Günter Krings stellt den Flüchtlingsschutz für Ukrainer infrage. „Weil die meisten Menschen aus der Ukraine nicht in die Flüchtlingskategorien des Völker- und Europarechts passen, bleibt es letztlich eine politische Entscheidung, wem wir hier wie lange Aufenthalt gewähren“, sagte der CDU-Innenpolitiker dem Magazin Focus.
Ein EU-weiter Schutz dürfe „jedenfalls nicht dazu führen, dass wir die Verteidigung der Ukraine schwächen“. Für den ehemaligen parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium spricht daher viel dafür, Männern im wehrfähigen Alter hier „zumindest keinen pauschalen Aufenthaltstitel mehr zu geben“. Bislang erhalten ukrainische Staatsbürger im Zuge der europäischen Massenzustrom-Richtlinie pauschalen Schutz in Deutschland und den meisten Mitgliedsstaaten.
Eine ähnliche Auffassung wie Krings vertritt der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Peter M. Huber: Ukrainer würden nicht politisch verfolgt, es gebe keinen Bürgerkrieg und willkürliche Gewalt drohe trotz der russischen Angriffe wohl nicht. Auch der Konstanzer Asylrechtler Daniel Thym hält die derzeitige Flüchtlingspolitik in Bezug auf Ukrainer für großzügiger, als sie streng juristisch sein müsste. Würde man die Massenzustrom-Richtlinie nicht aktivieren, müssten Ukrainer einen Asylantrag in Deutschland stellen. Danach würden allerdings schwerlich alle Ukrainer pauschal Schutz bekommen, prognostiziert Thym.
Unterdessen will die EU-Kommission die Massenzustromsrichtlinie im März 2027 erneut um ein Jahr verlängern. Allerdings soll Männern im wehrfähigen Alter der Schutzstatus verwehrt werden. Das sieht ein entsprechender Vorschlag vor. Brüssel kommt damit einer Bitte der ukrainischen Regierung nach. Aufgrund des russischen Angriffskriegs gilt in der Ukraine eine Ausreisesperre für Männer im Alter zwischen 23 und 60 Jahren. In Deutschland leben derzeit über 1,3 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine, darunter 355.745 Männer im Alter zwischen 18 und 63 Jahren.
Sollte die Regelung tatsächlich in Kraft treten, würde auch die Zahl der in Deutschland illegal befindlichen Ukrainer steigen. Damit kommen auch Abschiebungen in die Ukraine infrage.
Manuel Ostermann, Bundesvorsitzender der DPolG-Bundespolizeigewerkschaft, sagte dem Focus: „Die Bundespolizei setzt geltendes Recht an den Grenzen durch. Wenn Wehrpflichtige Ukrainer in der EU keinen Anspruch mehr auf Schutz haben, wird die Bundespolizei in ihrem Zuständigkeitsbereich sämtliche in Frage kommenden aufenthaltsbeendenden Maßnahmen treffen. Dazu zählen Zurückweisungen und Zurückschiebungen.“ Allerdings sei es realitätsfremd, dass in großem Stil Männer in die Ukraine zurückgeführt werden. Abschiebungen folgten einem rechtsstaatlichen Verfahren und dafür seien die Bundesländer zuständig, die leider oftmals für Abschiebechaos sorgten.
Ostermann erwartet dennoch, dass Abschiebungen in die Ukraine deutlich einfacher zu realisieren seien als etwa nach Syrien und Afghanistan. „Das häufigste Problem, das uns bei Abschiebungen begegnet, sind fehlende Passersatzpapiere“, so der Polizist. Da die Identität der meisten Ukrainer in Deutschland geklärt sei, würden Rückführungen dorthin deutlich unkomplizierter.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Ankunft von Flüchtlingen aus der Ukraine in Deutschland (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Günter Krings, Peter M. Huber, Daniel Thym, Manuel Ostermann
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
CDU, EU-Kommission, Bundesverfassungsgericht, DPolG-Bundespolizeigewerkschaft, Bundespolizei, ukrainische Regierung.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die beschriebenen Ereignisse finden hauptsächlich in folgenden Orten statt:
Deutschland, Brüssel (EU)
Worum geht es in einem Satz?
Unionsfraktionsvize Günter Krings stellt den aktuellen Flüchtlingsschutz für Ukrainer in Deutschland infrage und fordert, Männern im wehrfähigen Alter keinen pauschalen Aufenthaltstitel mehr zu gewähren, während die EU-Kommission plant, die Massenzustromrichtlinie zu verlängern, jedoch auch den Schutzstatus für diese Männer einschränken möchte.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Flucht vor dem russischen Angriffskrieg
- Massenzustrom von Ukrainern in die EU
- Vorhandene EU-Richtlinien zum Flüchtlingsschutz
- Diskussion um rechtliche Einordnung von ukrainischen Flüchtlingen
- Politische Entscheidung über Aufenthaltsdauern
- Ausreisesperre für männliche Ukrainer im wehrfähigen Alter
- Forderung der ukrainischen Regierung nach bestimmten Regeln für Flüchtlinge
- Über 1,3 Millionen in Deutschland lebende Flüchtlinge aus der Ukraine
- Bedenken bezüglich potenzieller Abschiebungen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Günter Krings stellt den Flüchtlingsschutz für Ukrainer infrage
- Er fordert keine pauschalen Aufenthaltstitel für wehrfähige Männer
- Peter M. Huber sieht keinen Grund für politischen Schutz
- Daniel Thym kritisiert die großzügige Flüchtlingspolitik
- EU-Kommission plant, Massenzustromsrichtlinie bis 2028 zu verlängern, jedoch ohne Schutz für männliche Ukrainer
- Ausreisesperre in der Ukraine betrifft Männer zwischen 23 und 60 Jahren
- Möglichkeit von Abschiebungen in die Ukraine wird thematisiert
- DPolG-Bundespolizeigewerkschaft erwartet Rechtsdurchsetzung durch die Bundespolizei
- Ostermann schätzt Abschiebungen nach Ukraine als einfacher ein als nach Syrien oder Afghanistan
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Infragestellung des Flüchtlingsschutzes für Ukrainer
- Politische Entscheidung über Aufenthaltserlaubnisse
- Männer im wehrfähigen Alter erhalten keinen pauschalen Aufenthaltstitel
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- Prognose über drastisch reduzierte Schutzquote bei Asylanträgen
- Anstieg der illegal befindlichen Ukrainer in Deutschland
- Möglichkeit von Abschiebungen in die Ukraine
- Durchführung von zurückweisenden Maßnahmen durch die Bundespolizei
- Erleichterung der Abschiebungen aufgrund geklärter Identität der Ukrainer
- Abschiebechaos durch ineffiziente Länderzuständigkeit
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Günter Krings zitiert, der den Flüchtlingsschutz für Ukrainer infrage stellt und sagt, dass es eine politische Entscheidung bleibt, wem Schutz gewährt wird.
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