Gesellschaft: Debatte um digitale Medienerziehung in Berlin
Berlin () – Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion, Anja Weisgerber, lehnt eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ab, um Kinder vor digitaler Vernachlässigung zu schützen.
Nach Auffassung der CSU-Politikerin seien vornehmlich die Eltern in der Pflicht für eine entwicklungsangemessene Medienerziehung ihrer Kinder, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Donnerstagausgabe. Das Elternrecht sei ein hohes Gut, in welches nicht vorschnell eingegriffen werden dürfe. Nur wenn eine Kindeswohlgefährdung bestehe, sei dies gerechtfertigt. Dafür bedürfe es keiner Änderung des BGB. Deswegen folge man dem Vorschlag nicht, sagte Weisgerber der Zeitung.
Die Bundesfamilienministerin und stellvertretende CDU-Vorsitzende Karin Prien hatte bei einer Pressekonferenz zur Vorstellung der Handlungsempfehlungen einer Kommission zur Regulierung von Social Media im Jugendschutz gesagt, sie wolle die „elterliche Medienerziehung familienrechtlich rahmen“. Die BGB-Änderung soll aus Priens Sicht vor allem eine normierende Wirkung haben, ähnlich wie bei der Einführung des Grundsatzes der gewaltfreien Erziehung im Jahr 2000. Darüber wolle sie unverzüglich mit der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sprechen. In Extremfällen könne das Jugendamt eingreifen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Anja Weisgerber, Karin Prien, Stefanie Hubig
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Unionsfraktion, CSU, "Süddeutsche Zeitung", Bundesfamilienministerium, CDU, Kommission zur Regulierung von Social Media, Bundesjustizministerium, SPD, Jugendamt.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Anja Weisgerber von der Unionsfraktion lehnt eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ab, um Kinder vor digitaler Vernachlässigung zu schützen, da sie die Verantwortung für die Medienerziehung bei den Eltern sieht und Eingriffe nur im Falle einer Gefährdung des Kindeswohls für gerechtfertigt hält.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Anja Weisgerber lehnt Änderung des BGB ab
- Anliegen: Schutz der Kinder vor digitaler Vernachlässigung
- Überzeugung, dass Eltern für Medienerziehung verantwortlich sind
- Hohe Bedeutung des Elternrechts
- Eingriff nur bei Kindeswohlgefährdung gerechtfertigt
- Karin Prien fordert rechtliche Rahmenbedingungen für Medienerziehung
- Vergleich zur gewaltfreien Erziehung als normierende Maßnahme
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Anja Weisgerber lehnt BGB-Änderung ab
- Eltern verantwortlich für Medienerziehung ihrer Kinder
- Elternrecht als hohes Gut, Eingreifen nur bei Kindeswohlgefährdung
- Karin Prien möchte elterliche Medienerziehung rechtlich rahmen
- Änderung zur Normierung, ähnlich gewaltfreier Erziehung 2000
- Gespräch mit Bundesjustizministerin angestrebт
- Jugendamt kann in Extremfällen eingreifen
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Ablehnung einer Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
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- Eingriff nur bei Kindeswohlgefährdung gerechtfertigt
- Keine Notwendigkeit für BGB-Änderung
- Vorschlag wird nicht umgesetzt
- Bundesfamilienministerin möchte elterliche Medienerziehung rahmen
- Normierende Wirkung angestrebt
- Gespräche mit Bundesjustizministerin geplant
- Jugendamt kann in Extremfällen eingreifen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Anja Weisgerber lehnt eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ab, um Kinder vor digitaler Vernachlässigung zu schützen.
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