Wirtschaft: Veränderungen im Wettbewerbsrecht in Berlin
Berlin () – Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will die Umsatzschwellen für die Prüfung von Fusionen durch das Kartellamt um 50 Prozent anheben. Das geht aus dem Referentenentwurf für die 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hervor, aus dem das Magazin Politico berichtet.
Die Aufgriff-Schwellen für Fusionen liegen seit 1999 bei einem weltweiten Umsatz der beteiligten Unternehmen von 500 Millionen Euro und einem Inlandsumsatz von 50 Millionen Euro. Künftig wären es 750 Millionen und 75 Millionen Euro.
Reiche will zudem die Eingriffsmöglichkeiten des Kartellamtes gegen „Killer-Übernahmen“ erweitern. Dies sind Fälle, in denen große Unternehmen kleine, noch umsatzschwache, aber vielversprechende Firmen kaufen, bevor sie zu echten Wettbewerbern werden. Das Kartellamt soll solche Übernahmen auch dann prüfen können, wenn die Zielunternehmen noch gar nicht in Deutschland tätig sind, dies aber zu erwarten ist.
Vor dem Hintergrund der geplanten hohen öffentlichen Ausgaben in die Infrastruktur soll das Kartellamt bessere Möglichkeiten erhalten, Preisabsprachen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu erkennen.
Die verschärfte Missbrauchsaufsicht in der Energiewirtschaft wird um weitere fünf Jahre verlängert. Sie gibt dem Bundeskartellamt im Falle nachweislichen Missbrauchs schärfere Eingriffsmöglichkeiten bis hin zur Abschöpfung von Gewinnen.
Alle Verfahren beim Kartellamt sollen weitgehend digitalisiert werden. In bestimmten Fällen gibt es für die Behörde kurze Fristen von zwei Wochen für eine Zwischenentscheidung. Fällt sie nicht, gelten angezeigte Zusammenschlüsse als freigegeben.
Die Amtszeit des Präsidenten des Bundeskartellamtes soll auf acht Jahre begrenzt werden. Bisher gibt es eine solche Begrenzung nicht. Aktuell ist Andreas Mundt seit 2009 Chef der Behörde in Bonn.
Die Gesetzesnovelle soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Kabinett beschlossen werden. Nach dem vorläufigen Zeitplan des Kabinetts ist die für den 1. Juli vorgesehen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Katherina Reiche (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Katherina Reiche, Andreas Mundt
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
CDU, Kartellamt, Politico, Bundeskartellamt
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Datum oder der Zeitraum, in dem das beschriebene Ereignis stattfand, ist der 1. Juli.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin, Bonn
Worum geht es in einem Satz?
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche plant die Anhebung der Umsatzschwellen für Fusionsprüfungen durch das Kartellamt um 50 Prozent sowie erweiterte Eingriffsmöglichkeiten gegen sogenannte "Killer-Übernahmen" und eine Digitalisierung aller Verfahren, um die Wettbewerbsaufsicht zu verbessern.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Anhebung der Umsatzschwellen für Fusionen durch das Kartellamt
- Aktuelle Schwellenwerte seit 1999
- Geplante Erhöhung auf 750 Millionen Euro (weltweit) und 75 Millionen Euro (inland)
- Erweiterung der Eingriffsmöglichkeiten des Kartellamts gegen "Killer-Übernahmen"
- Geplante hohe öffentliche Ausgaben in die Infrastruktur
- Verschärfte Missbrauchsaufsicht in der Energiewirtschaft
- Digitalisierung aller Verfahren beim Kartellamt
- Begrenzung der Amtszeit des Präsidenten des Bundeskartellamtes auf acht Jahre
- Zeitplan für Beschluss der Gesetzesnovelle vor der parlamentarischen Sommerpause
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Anhebung der Umsatzschwellen für Fusionen
- Erweiterte Eingriffsmöglichkeiten des Kartellamtes gegen "Killer-Übernahmen"
- Bessere Möglichkeiten zur Erkennung von Preisabsprachen bei öffentlichen Aufträgen
- Verlängerung der verschärften Missbrauchsaufsicht in der Energiewirtschaft
- Schärfere Eingriffsmöglichkeiten bei nachweislichem Missbrauch
- Digitalisierung aller Verfahren beim Kartellamt
- Kürzere Fristen für Zwischenentscheidungen beim Kartellamt
- Begrenzung der Amtszeit des Präsidenten des Bundeskartellamtes auf acht Jahre
- Beschluss der Gesetzesnovelle vor der parlamentarischen Sommerpause
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche zitiert, die die Anhebung der Umsatzschwellen für die Prüfung von Fusionen durch das Kartellamt erwähnt.
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