Wettbewerbspolitik in Bonn: Reformbedarf erkannt
Bonn () – Der Chef des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, fordert von der Bundesregierung schärfere Instrumente gegen Preisabsprachen und Beschränkungen des Wettbewerbs.
Seine Behörde benötige das Recht, in besonderen Fällen Fusionen auch unterhalb der gesetzlichen Umsatzschwellen prüfen zu können, sagte Mundt dem Newsletter „Industrie und Handel“ des „Politico“. Um faire Preise sichern zu können, benötige das Kartellamt in bestimmten Fällen zudem besseren Zugriff auf Preis- und Kostendaten.
Die Bundesregierung bereitet derzeit eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor. Dabei werden regelmäßig die Umsatzschwellen angepasst, ab denen Fusionen gemeldet werden müssen. Mundt gab dazu zu bedenken, dass es „zunehmend wirtschaftlich bedeutende Zusammenschlüsse“ gebe, die man nicht erfasse, „weil die beteiligten Unternehmen die Umsatzschwellen nicht erreichen“. Das betreffe vor allem digitale Märkte, „wenn große Unternehmen kleinere Firmen mit sogenannten Killer Acquisitions übernehmen, integrieren oder stilllegen“, sagte er. „Hier besteht ein Prüfbedarf, den wir mit den derzeitigen Instrumenten nur schwer abdecken können.“
Ein Ansatz wären Call-In-Modelle. „Sie geben der Wettbewerbsbehörde die Möglichkeit, einzelne problematische Fälle auf eigene Initiative auch dann aufzugreifen, wenn die gesetzlichen Umsatzschwellen nicht erreicht werden“, so Mundt.
Bei der geplanten Reform des Vergaberechts forderte er mehr Mut. „Der Bund sollte die Regelungen zur beschleunigten Beschaffung für die Bundeswehr auf das allgemeine Vergaberecht übertragen. Schnellere Verfahren brauchen wir nicht nur bei der Wehrtechnik, sondern bei der gesamten öffentlichen Infrastruktur.“
Auch hier müsse seine Behörde gegen Kartellabsprachen gestärkt werden. „Um das wirksam überwachen zu können, benötigen wir als Wettbewerbsbehörde Zugang zu den Angebotsdaten aus den Vergabeverfahren“, forderte Mundt. „Kartellabsprachen sind schwer zu entdecken“, sagte der Behördenleiter. „Aber mithilfe von KI lassen sich Muster finden, etwa wie Angebote aufeinander abgestimmt werden. Voraussetzung dafür ist der Zugang zu den relevanten Vergabedaten.“
Den geplanten subventionierten Industriestrompreis für energieintensive Unternehmen sieht Mundt skeptisch. „Entlastungen dürfen nicht einseitig großen Unternehmen zugutekommen, während kleinere Unternehmen auf der Strecke bleiben“, mahnte er. „Hier besteht schlicht die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundeskartellamt (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Andreas Mundt
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundeskartellamt, Bundesregierung, "Industrie und Handel", "Politico", Bundeswehr
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Bonn.
Worum geht es in einem Satz?
Andreas Mundt, Chef des Bundeskartellamts, fordert von der Bundesregierung schärfere Maßnahmen gegen Preisabsprachen und mehr Prüfmöglichkeiten für Fusionen, insbesondere in digitalen Märkten, sowie verbesserten Zugang zu Daten, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und faire Preise zu gewährleisten.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Forderung nach schärferen Instrumenten gegen Preisabsprachen
- Notwendigkeit, Fusionen unterhalb der Umsatzschwellen zu prüfen
- Zugang zu Preis- und Kostendaten gefordert
- Zunehmend wirtschaftlich bedeutende Zusammenschlüsse bleiben unentdeckt
- Digitalisierung führt zu Killer Acquisitions
- Vorschlag von Call-In-Modellen zur Erfassung problematischer Fälle
- Mangel an Mut bei der Reform des Vergaberechts
- Zugang zu Angebotsdaten aus Vergabeverfahren gefordert
- Schwierigkeit der Entdeckung von Kartellabsprachen
- Skepsis gegenüber subventioniertem Industriestrompreis für große Unternehmen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Andreas Mundt fordert schärfere Instrumente gegen Preisabsprachen und Wettbewerbsbeschränkungen von der Bundesregierung
- Notwendigkeit, Fusionen auch unterhalb der gesetzlichen Umsatzschwellen prüfen zu können
- Bedarf an besserem Zugriff auf Preis- und Kostendaten
- Zunehmend wirtschaftlich bedeutende Zusammenschlüsse, die nicht erfasst werden
- Vorschlag für Call-In-Modelle, um problematische Fälle aufzugreifen
- Forderung nach mehr Mut bei der Reform des Vergaberechts
- Zugang zu Angebotsdaten aus Vergabeverfahren zur Überwachung von Kartellabsprachen benötigt
- Skepsis gegenüber subventioniertem Industriestrompreis, da Wettbewerbsverzerrungen drohen
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Forderung nach schärferen Instrumenten gegen Preisabsprachen
- Bedarf an Recht zur Prüfung von Fusionen unterhalb der Umsatzschwellen
- Notwendigkeit eines besseren Zugriffs auf Preis- und Kostendaten
- Anpassung der Umsatzschwellen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Prüfbedarf für wirtschaftlich bedeutende Zusammenschlüsse in digitalen Märkten
- Vorschlag für Call-In-Modelle zur Aufdeckung problematischer Fälle
- Forderung nach schnellerer Beschaffung im Vergaberecht
- Zugang zu Angebotsdaten aus Vergabeverfahren für bessere Überwachung
- Verwendung von KI zur Mustererkennung bei Kartellabsprachen
- Skepsis gegenüber subventioniertem Industriestrompreis für große Unternehmen
- Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen für kleinere Unternehmen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Andreas Mundt, dem Chef des Bundeskartellamts, zitiert. Er fordert von der Bundesregierung schärfere Instrumente gegen Preisabsprachen und hebt die Notwendigkeit eines besseren Zugriffs auf Preis- und Kostendaten hervor.
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