Rechtsstreit um Wehrdienstregelungen in Berlin
Berlin () – Die Linksfraktion prüft rechtliche Schritte gegen eine Verwaltungsvorschrift aus dem Verteidigungsministerium oder das gesamte Wehrdienstgesetz. Grund ist ein Gutachten aus dem Bundestag, das die Verfügung als „rechtswidrig“ bezeichnet hat.
Die Linken-Abgeordnete Desirée Becker, die den Wissenschaftlichen Dienst des Parlaments mit der Erstellung der Expertise beauftragt hatte, sagte dem „Tagesspiegel“: „Hinsichtlich einer etwaigen Klage werden die sich bietenden Möglichkeiten seitens der Fraktion geprüft werden.“ Bei der Untersuchung der Optionen geht es unter anderem darum, inwiefern eine Fraktion eine Organklage auch wegen einer Verwaltungsvorschrift einreichen kann oder dies nur gegen Gesetze als Ganzes möglich ist.
Die Vorschrift soll eine gesetzliche Panne beseitigen, wodurch auch außerhalb des Spannungsfalles Männer im wehrfähigen Alter sich Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten genehmigen lassen müssen. Obwohl laut Gutachten das Ministerium damit seine Kompetenzen klar überschritten hat, soll die Regelung gelten, bis das Gesetz selbst wieder vom Bundestag geändert wurde.
Es gebe bereits einen Referentenentwurf zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes, wonach die entsprechende Regelung künftig „ausdrücklich auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt“ werde, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Montag der .
Zum Gutachten der Linken, wonach die Verwaltungsvorschrift, mit der die Meldepflicht bereits außer Kraft gesetzt wurde, rechtswidrig gewesen sein soll, sagte die Sprecherin: „Klar ist natürlich, dass wir dieses intern auswerten.“ Mit der geplanten Gesetzesänderung sei aber „bereits vorgesorgt“. Die – mutmaßlich rechtswidrige – Allgemeinverfügung soll für den Übergangszeitraum weiter in Kraft bleiben. Weiterhin müsse demnach also „eine Genehmigung für Auslandsaufenthalte derzeit nicht eingeholt werden“, so die Sprecherin.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundeswehr-Soldat (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Desirée Becker
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Linksfraktion, Bundestag, Tagesspiegel, Verteidigungsministerium, Linken, Desirée Becker, Wehrdienstgesetz, Wehrpflichtgesetz, dts Nachrichtenagentur.
Wann ist das Ereignis passiert?
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Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Bundestag.
Worum geht es in einem Satz?
Die Linksfraktion prüft rechtliche Schritte gegen eine als "rechtswidrig" bezeichnete Verwaltungsvorschrift des Verteidigungsministeriums, die Männer im wehrfähigen Alter auch außerhalb des Spannungsfalls verpflichtet, Auslandsaufenthalte von über drei Monaten genehmigen zu lassen, während eine Gesetzesänderung in Arbeit ist.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Prüfung rechtlicher Schritte durch die Linksfraktion
- Gutachten des Bundestags bezeichnet Verfügung als "rechtswidrig"
- Verwaltungsvorschrift soll gesetzliche Panne beseitigen
- Männer im wehrfähigen Alter müssen Auslandsaufenthalte genehmigen lassen
- Ministerium hat Kompetenzen überschritten
- Referentenentwurf zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes liegt vor
- Regelung soll nur auf Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt werden
- Verwaltungsvorschrift bleibt bis Gesetzesänderung in Kraft
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Linksfraktion prüft rechtliche Schritte gegen Verwaltungsvorschrift oder Wehrdienstgesetz
- Gutachten aus Bundestag bezeichnet Verfügung als "rechtswidrig"
- Desirée Becker: Möglichkeiten für Klage werden geprüft
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- Vorschrift soll gesetzliche Panne beheben, betrifft Auslandsaufenthalte für wehrfähige Männer
- Ministerium bestätigt, dass Regelung bis zur Gesetzesänderung gilt
- Referentenentwurf zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes bereits vorhanden
- Sprecherin des Ministeriums erklärt interne Auswertung des Gutachtens
- Allgemeinverfügung bleibt für Übergangszeitraum in Kraft, Genehmigung für Auslandsaufenthalte nicht erforderlich
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Prüfung rechtlicher Schritte durch die Linksfraktion
- Möglichkeit einer Organklage
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- Genehmigung für Auslandsaufenthalte nicht erforderlich
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Desirée Becker von der Linksfraktion äußert sich zur möglichen Klage und erklärt, dass "die sich bietenden Möglichkeiten seitens der Fraktion geprüft werden."
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