Auswärtiges Amt beobachtet Verfahren um NS-Opfer in Italien

Auswärtiges Amt beobachtet Verfahren um NS-Opfer in Italien

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Rechtsstreit um Entschädigung in Rom

Berlin () – Die Entscheidung des italienischen Kassationsgerichts in Rom, mit dem griechische Angehörige von NS-Opfern künftig die Vollstreckung in deutsches Vermögen erreichen könnten, wird von der Bundesregierung aufmerksam verfolgt. „Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen, ist an dem Verfahren jedoch nicht beteiligt und kommentiert es nicht“, teilte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes dem „Spiegel“ auf Anfrage mit.

Weiterhin wurde aus dem Außenministerium auf die Vorläufigkeit der Entscheidung verwiesen. „Es handelt sich um ein Zwischenurteil des italienischen Obersten Kassationsgerichts in einem Vollstreckungsverfahren gegen die Deutsche Bahn AG“, so der Sprecher.

Der Kassationsgerichtshof in Rom hatte jüngst entschieden, dass nicht-italienische NS-Opfer und ihre Nachfahren, die ein Vollstreckungsurteil erstritten haben, ihren Anspruch auf Vermögen deutscher Staatsunternehmen durchsetzen können. Damit wies das oberste Zivil- und Strafgericht Italiens eine Revision der Deutschen Bahn zurück. Der Konzern wollte erreichen, dass die gegen ihn in Italien laufenden Zwangsvollstreckungsverfahren von Opfern deutscher Kriegsverbrechen in Griechenland und ihren Nachfahren eingestellt werden. Hintergrund der Klage ist ein Massaker der SS im Juni 1944, bei dem im griechischen Dorf Distomo 218 Menschen ermordet worden waren.

Die Deutsche Bahn erklärte auf Anfrage des Nachrichtenmagazins, bei dem Verfahren vor dem Kassationsgerichtshof in Rom sei es allein um die Frage gegangen, ob das italienische Gesetz über die Einrichtung des Entschädigungsfonds automatisch zur Einstellung der Zwangsvollstreckung führe. Das Gericht habe die von der DB beantragte Einstellung von Zwangsvollstreckungsverfahren zwar zurückgewiesen, teilte das Unternehmen jetzt mit. „Das hat jedoch nicht die Zulässigkeit von Pfändungen von DB-Vermögen in Italien zur Folge.“ Darüber entscheide der Ausgang zweier noch laufender Verfahren am Landgericht Rom.

„In beiden Einspruchsverfahren hat das Landgericht Rom der DB in der ersten Instanz Recht gegeben“, so ein DB-Sprecher. „Die Begründung des Gerichts: Die DB sei eine vom Bund getrennte Rechtspersönlichkeit und könne deshalb grundsätzlich nicht für Schulden des Bundes haften“, so der Sprecher der Deutschen Bahn weiter.

Das Verfahren der Angehörigen der NS-Opfer aus Distomo läuft seit mehreren Jahren. Nachdem die griechischen Hinterbliebenen der Opfer des SS-Massakers zunächst in Griechenland keine Zwangsvollstreckung in deutsches Eigentum erreichen konnten, zogen sie in Italien vor Gericht. Dort gelang es ihnen, dass ihre Eigentumsrechte auf deutsches Vermögen vom Oberlandesgericht in Florenz anerkannt wurde, was das Kassationsgericht in Rom jüngst bestätigte. Gegen die Vollstreckung ihrer Vermögenswerte hatte wiederum die Deutsche Bahn AG vor dem Kassationsgericht geklagt.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Auswärtiges Amt (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die im Artikel vorkommenden vollständigen Namen sind:

- Deutsche Bahn AG
- Auswärtiges Amt

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Auswärtiges Amt, Bundesregierung, italienisches Oberstes Kassationsgericht, Deutsche Bahn AG, Landgericht Rom, Oberlandesgericht in Florenz, SS, dts Nachrichtenagentur.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Rom, Berlin, Florenz, Distomo.

Worum geht es in einem Satz?

Die Bundesregierung verfolgt die Entscheidung des italienischen Kassationsgerichts, die griechischen NS-Opfern und deren Angehörigen ermöglicht, Ansprüche auf Vermögen deutscher Staatsunternehmen geltend zu machen, während die Deutsche Bahn das zugrunde liegende Verfahren anfechtet.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Entscheidung des italienischen Kassationsgerichts in Rom
  • Vollstreckung in deutsches Vermögen durch griechische Angehörige von NS-Opfern
  • Verletzung von Eigentumsrechten durch deutsche Kriegsverbrechen
  • Massaker der SS im Juni 1944 in Distomo, Griechenland
  • Klage der griechischen Hinterbliebenen in Italien
  • Rückweisung der Revision der Deutschen Bahn
  • Zwangsvollstreckungsverfahren gegen die Deutsche Bahn AG
  • Anerkennung der Eigentumsrechte auf deutsches Vermögen durch das Oberlandesgericht in Florenz
  • Vorläufigkeit der Entscheidung des Kassationsgerichts

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Die Politik, Öffentlichkeit oder Medien haben wie folgt reagiert:

- Bundesregierung verfolgt Entscheidung aufmerksam
- Auswärtiges Amt ist nicht am Verfahren beteiligt
- Kommentar zur Entscheidung wird nicht abgegeben
- Hinweis auf Vorläufigkeit der Entscheidung
- Deutsches Vermögen in Italien bleibt strittig
- Deutsche Bahn weist Rückweisung der Klage zurück
- Gericht hält DB für von Bund getrennt
- Kläger kämpfen seit Jahren um Rechte in Italien

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Bundesregierung verfolgt Entwicklungen aufmerksam
  • Vorläufigkeit der Entscheidung wird betont
  • Anspruch auf Vollstreckung in deutsches Vermögen durchgesetzt
  • Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Deutsche Bahn AG weiterhin möglich
  • Entscheidung des Kassationsgerichts beeinflusst laufende Verfahren am Landgericht Rom
  • Deutsche Bahn in erster Instanz Recht gegeben
  • Entscheidung hat keine Auswirkungen auf Zulässigkeit von Pfändungen in Italien

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme eines Sprechers des Auswärtigen Amtes zitiert, der mitteilte, dass die Bundesregierung die Entwicklungen verfolgt, jedoch nicht am Verfahren beteiligt ist und es nicht kommentiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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