Politik: Bundesrat billigt Kritis-Dachgesetz in Berlin
Berlin () – Der Bundesrat hat dem Kritis-Dachgesetz, das kritische Infrastruktur besser schützen soll, zugestimmt. Die Länderkammer verzichtete am Freitag auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses und forderte die Bundesregierung in einer Entschließung lediglich auf, in Zukunft das Gesetz nachzubessern.
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen in zehn strategisch wichtigen Sektoren, wie Energie, Ernährung, Wasser, Gesundheit, Transport und Verkehr zu einem besseren physischen Schutz ihrer Anlagen. Es legt fest, welche Infrastruktureinrichtungen für die Versorgung der Bevölkerung und zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft als unentbehrlich gelten. Mit einer Rechtsverordnung soll das Bundesinnenministerium die konkreten Kriterien festschreiben. Grundsätzlich zählen Einrichtungen dazu, die mehr als 500.000 Personen versorgen. Für die Länder besteht eine Öffnungsklausel. Sie können Anlagen, für die eine Landesbehörde zuständig ist, nach eigenen Kriterien als kritisch einstufen.
Für die einzelnen kritischen Dienstleistungen sollen staatliche Stellen Risikoanalysen erstellen. Sie dienen als Grundlage für regelmäßige Risikobewertungen und das Erstellen von Resilienzplänen durch die Betreiber. Jedes denkbare Risiko muss berücksichtigt werden, von Naturkatastrophen bis hin zu Sabotage, Terroranschlägen und menschlichem Versagen. Die Betreiber müssen außerdem Vorfälle melden.
Das Gesetz legt Mindestanforderungen für alle Sektoren fest, zu denen Maßnahmen für Notfälle und Ausfallsicherheit sowie ein stärkerer Objektschutz gehören. Es schreibt Betreibern kritischer Anlagen aber keine konkreten Regelungen vor, sondern verpflichtet sie lediglich dazu, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen. Welche das sind, könne sich von Sektor zu Sektor und von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden, so die Bundesregierung. In Hochwassergebieten seien andere Maßnahmen erforderlich als in anderen örtlichen Umgebungen; ein Krankenhaus müsse anders geschützt werden als das Stromnetz, so die Argumentation.
Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf in seiner ausführlichen Stellungnahme im vergangenen November kritisiert. Die gebotene Erhöhung der Resilienz bliebe deutlich hinter den Erwartungen der Länder zurück und liefe Gefahr, nicht bundeseinheitlich erreicht zu werden, monierte die Länderkammer. Die Länder sprachen sich auch dafür aus, den Schwellenwert von 500.000 versorgten Einwohnern abzusenken und plädierten für einen Schwellenwert von 150.000 Personen. Der Bundesrat kritisierte auch, dass Rechtsverordnungen zur Regelung von Detailfragen ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen werden könnten, obwohl den Ländern erhebliche Aufwände und Kosten entstehen würden.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Sitzung des Bundesrates am 06.03.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen erwähnt. Es werden nur Institutionen und Begriffe genannt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesrat, Bundesregierung, Bundesinnenministerium
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am 06.03.2026 statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Der Bundesrat hat dem Kritis-Dachgesetz zugestimmt, das kritische Infrastruktur in zehn wichtigen Sektoren besser schützen soll, während er die Bundesregierung aufforderte, zukünftige Nachbesserungen vorzunehmen und Bedenken hinsichtlich der einheitlichen Umsetzung und der Grenzwerte für kritische Einrichtungen äußerte.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Zunehmende Bedrohungen kritischer Infrastruktur
- Notwendigkeit für besseren physischen Schutz
- Kritik am vorherigen Resilienzniveau
- Differenzierte Anforderungen in verschiedenen Sektoren
- Forderung nach bundeseinheitlichen Standards
- Unzureichende Mitbestimmung der Länder bei Rechtsverordnungen
- Anpassungsbedarf der Schwellenwerte für kritische Einrichtungen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Der Bundesrat hat dem Kritis-Dachgesetz zugestimmt.
- Er verzichtete auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses.
- Forderung an die Bundesregierung zur Nachbesserung des Gesetzes.
- Gesetz verpflichtet Unternehmen in zehn strategischen Sektoren zu besserem Schutz.
- Festlegung unentbehrlicher Infrastrukturen für die Versorgung der Bevölkerung.
- Öffnungsklausel für Länder zur eigenen Einstufung kritischer Anlagen.
- Risikoanalysen durch staatliche Stellen für kritische Dienstleistungen.
- Gesetz legt Mindestanforderungen für Notfälle und Objektschutz fest.
- Keine konkreten Regelungen für Betreiber, nur Verpflichtung zu geeigneten Maßnahmen.
- Bundesrat kritisierte den Gesetzentwurf und forderte Veränderungen bezüglich Schwellenwert und Erlass von Rechtsverordnungen.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Verbesserung des physischen Schutzes kritischer Infrastruktur
- Festlegung unentbehrlicher Infrastruktureinrichtungen
- Durchführung von Risikoanalysen durch staatliche Stellen
- Erstellung regelmäßiger Risikobewertungen
- Erstellen von Resilienzplänen durch Betreiber
- Verpflichtung zur Meldung von Vorfällen
- Festlegung von Mindestanforderungen für Notfälle und Ausfallsicherheit
- Unterschiedliche Schutzmaßnahmen je nach Sektor und Unternehmen
- Kritik an fehlender bundeseinheitlicher Erhöhung der Resilienz
- Diskussion um Absenkung des Schwellenwerts für kritische Einrichtungen
- Möglichkeit von Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Bundesrates zitiert. Der Bundesrat äußerte, dass die gebotene Erhöhung der Resilienz hinter den Erwartungen der Länder zurückbleibe und sprach sich für eine Absenkung des Schwellenwerts von 500.000 auf 150.000 versorgte Einwohner aus.
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