Linke: Hamburg droht gesetzliche Mindestquote für Arbeitsschutzkontrollen zu verfehlen

Arbeitsschutz in Hamburg: Prüfquoten bedenklich

() – Die Hamburger Arbeitsschutzaufsicht ist nach Angaben der Linksfraktion nicht in der Lage, die ab diesem Jahr geltende gesetzliche Mindestprüfquote zu erfüllen. Das teilte die Fraktion am Freitag mit.

Das Arbeitsschutzkontrollgesetz schreibt vor, dass ab 2026 jährlich mindestens fünf Prozent der Betriebe kontrolliert werden müssen.

Im vergangenen Jahr lag die Quote in Hamburg jedoch nur bei 2,38 Prozent, wie aus der Antwort des Senats auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht.

Für die Einhaltung der Vorgabe müsste der Senat die Prüftätigkeit mehr als verdoppeln. Derzeit ist eine Gewerbeaufsichtsbeamtin oder ein Gewerbeaufsichtsbeamter für durchschnittlich 878 Betriebe zuständig.

Zur Steigerung der Quote hat der Senat für dieses Jahr fünf neue Stellen eingeplant, die jedoch frühestens 2027 nach einer anderthalbjährigen Einarbeitung voll einsatzfähig sein werden. Gleichzeitig hat sich die Zahl der festgestellten in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation zwischen 2020 und 2025 mehr als verdoppelt.

Der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Kay Jäger, kritisierte das Vorgehen des Senats.

„Der Senat reagiert auf dieses Problem viel zu spät und völlig unzureichend“, teilte Jäger mit. Er wies darauf hin, dass Bußgelder nur selten verhängt würden – 2023 gab es demnach überhaupt keine.

Im vergangenen Jahr habe die durchschnittliche Bußgeldhöhe bei nur etwa 200 gelegen. Zudem würden zentrale zu Verstößen statistisch nicht erfasst oder seien nicht auswertbar.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die vollständigen Namen der Personen im Artikel sind: Kay Jäger.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Linksfraktion, Senat, Gewerbeaufsichtsbeamter, Kay Jäger

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Jahr 2026 wird genannt, in dem die gesetzliche Mindestprüfquote gilt. Das Jahr 2023 wird ebenfalls erwähnt, da es Beispiele für Bußgelder liefert. Daher sind folgende Daten relevant:

  • 2023: Information über Bußgelder
  • 2026: Jahr, ab dem die Mindestprüfquote gilt

Zusätzlich wird der Zeitraum 2020-2025 erwähnt, in dem die Anzahl der festgestellten Mängel gestiegen ist.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Hamburg

Worum geht es in einem Satz?

Die Linksfraktion in Hamburg kritisiert, dass die Arbeitsschutzaufsicht nicht in der Lage ist, die gesetzlich vorgeschriebene Prüfquote von fünf Prozent der Betriebe zu erfüllen, da die Kontrolle im letzten Jahr nur bei 2,38 Prozent lag und der Senat erst für 2027 zusätzliche Stellen plant.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Einführung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes mit Mindestprüfquote
  • Vorherige Prüfquote in Hamburg lag bei 2,38 Prozent
  • Notwendigkeit, Prüfungen mehr als zu verdoppeln
  • Zuweisung von 878 Betrieben pro Prüfer
  • Geplante Schaffung von fünf neuen Stellen mit späterem Einsatz
  • Verdopplung der festgestellten Mängel im Zeitraum 2020-2025
  • Seltene Verhängung von Bußgeldern, keine im Jahr 2023
  • Geringe durchschnittliche Bußgeldhöhe von etwa 200 Euro
  • Mangelnde statistische Erfassung und Auswertung von Verstößen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Linksfraktion in Hamburg kritisiert Unfähigkeit der Arbeitsschutzaufsicht
  • Mindestprüfquote ab 2026: mindestens 5% der Betriebe pro Jahr
  • Aktuelle Quote in Hamburg: 2,38%
  • Senat müsste Prüftätigkeit mehr als verdoppeln
  • Fünf neue Stellen geplant, jedoch erst 2027 einsatzfähig
  • Zahl der festgestellten Mängel hat sich zwischen 2020 und 2025 mehr als verdoppelt
  • Kay Jäger (Linksfraktion) äußert sich enttäuscht über Senatsreaktion
  • Bußgelder werden selten verhängt, 2023 keine verhängt
  • Durchschnittliche Bußgeldhöhe im vergangenen Jahr: etwa 200 Euro
  • Zentrale Daten zu Verstößen nicht erfasst oder auswertbar

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Unzureichende Einhaltung der gesetzlichen Mindestprüfquote
  • Notwendigkeit zur Verdopplung der Prüftätigkeit
  • Verzögerung bei der Einsatzfähigkeit neuer Stellen
  • Zunahme der festgestellten Mängel in der Arbeitsschutzorganisation
  • Kritische Stellungnahme der Linksfraktion zur Reaktion des Senats
  • Seltenheit von Bußgeldern
  • Geringe durchschnittliche Bußgeldhöhe
  • Fehlende oder nicht auswertbare zentrale Daten zu Verstößen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme einer Person zitiert. Kay Jäger, der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, kritisierte das Vorgehen des Senats und äußerte, dass "der Senat auf dieses Problem viel zu spät und völlig unzureichend reagiert".

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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