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Schülerinnen klagen erfolgreich gegen Kruzifix in bayerischer Schule
München () – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Mittwoch entschieden, dass ein Kruzifix im Eingangsbereich einer staatlichen Schule in Bayern die Religionsfreiheit von Schülern verletzt. Die Richter stellen in ihrer Urteilsbegründung fest, „dass es für staatliche Gymnasien keine Rechtsgrundlage gibt, ein Kreuz, geschweige denn ein Kruzifix aufzuhängen“, sagte der Sprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Felix Nürnberger, dem TV-Sender „Welt“.
„Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat heute festgestellt, dass zwei Schülerinnen in ihrer Religionsfreiheit dadurch verletzt wurden, dass im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums ein großes Kruzifix gehangen hat.“ Das Grundgesetz garantiere „nicht nur, dass man positiv eine Religion haben oder ausüben darf, sondern auch, dass man mit bestimmten religiösen Symbolen nicht konfrontiert werden muss“, so Nürnberger.
In der Entscheidung des Senats sei es „nur um diese eine Schule und um dieses eine Kreuz“ gegangen, erklärte der Sprecher. „Inwieweit daraus Schlussfolgerungen für andere Schulen und andere Kruzifixe gezogen werden kann, hatte der Senat nicht zu entscheiden.“ Aber: „Der Senat hat in seiner Entscheidung auch ausgeführt, dass es eben für das Aufhängen eines Kruzifixes in einem Gymnasium keine rechtliche Grundlage gibt. Der Kruzifix-Erlass der Bayerischen Staatsregierung in der allgemeinen Geschäftsordnung war insoweit nach der Überzeugung des Senats nicht anwendbar.“
Von einer Gesetzeslücke wollte der Gerichtssprecher allerdings nicht sprechen. „Ob eine Gesetzeslücke vorlag, hatte der Senat nicht zu entscheiden. Er hat ausdrücklich offengelassen, inwieweit eine gesetzliche Regelung durch den Bayerischen Landtag ein Aufhängen eines Kruzifixes in einem Gymnasium hätte rechtfertigen können.“ Wie groß die Präzedenzwirkung des Urteils wirklich ist, bleibt vorerst unklar. „Inwieweit die Entscheidung auch auf andere Schulen übertragen werden kann, hat der Senat nicht entschieden. Seiner Entscheidung hat der Senat eben nur zugrunde gelegt, dass es für staatliche Gymnasien keine Rechtsgrundlage gibt, ein Kreuz, geschweige denn ein Kruzifix aufzuhängen.“
Im konkreten Einzelfall hat das Urteil erst einmal keine unmittelbaren praktischen Auswirkungen, so Nürnberger. „Der Senat hat nicht festgestellt, dass das Kruzifix jetzt abgehangen werden muss. Nachdem die Schülerinnen bereits die Schule verlassen haben, hat der Senat nur noch im Nachhinein festgestellt, dass die Schule zu den Schulzeiten der Schülerinnen das Kruzifix hätte abhängen müssen.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Klassenraum in einer Schule (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Felix Nürnberger
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Felix Nürnberger, Bayerische Staatsregierung, Bayerischer Landtag, Welt
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
München, Bayern
Worum geht es in einem Satz?
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass ein Kruzifix im Eingangsbereich einer staatlichen Schule in Bayern die Religionsfreiheit von Schülern verletzt, da es dafür keine rechtliche Grundlage gibt.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Hintergrund des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs liegt in der Verletzung der Religionsfreiheit von zwei Schülerinnen, die sich durch das Kruzifix im Eingangsbereich ihrer staatlichen Schule beeinträchtigt fühlten. Das Gericht stellte fest, dass es keine rechtliche Grundlage für das Aufhängen eines Kruzifixes an staatlichen Gymnasien gibt, wodurch die Religionsfreiheit der Schülerinnen nicht ausreichend gewahrt wurde.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird berichtet, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden hat, dass ein Kruzifix im Eingangsbereich einer staatlichen Schule die Religionsfreiheit von Schülerinnen verletzt. Der Sprecher des Gerichts betonte, dass es keine rechtliche Grundlage für das Aufhängen eines Kruzifixes in staatlichen Gymnasien gibt, was auch für zukünftige Fälle von Bedeutung sein könnte.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Verletzung der Religionsfreiheit von Schülern, keine Rechtsgrundlage für das Aufhängen eines Kruzifixes in staatlichen Gymnasien, Kruzifix-Erlass der Bayerischen Staatsregierung nicht anwendbar, unklare Präzedenzwirkung des Urteils, keine unmittelbaren praktischen Auswirkungen des Urteils, Feststellung, dass das Kruzifix hätte abgehängt werden müssen.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Felix Nürnberger, der Sprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, erklärt, dass der Gerichtshof festgestellt hat, dass Schüler in ihrer Religionsfreiheit verletzt wurden, da ein Kruzifix im Eingangsbereich einer staatlichen Schule aufgehängt war. Er betont, dass es für staatliche Gymnasien keine Rechtsgrundlage gibt, ein solches Kreuz anzubringen.
München – Eine Stadt voller Geschichte und Kultur
München, die Hauptstadt Bayerns, ist bekannt für ihre beeindruckende Architektur und reiche Geschichte. Die Stadt zieht jährlich Millionen Touristen an, die die Altstadt mit dem berühmten Marienplatz und der Frauenkirche besuchen. Besonders populär ist das Oktoberfest, das als weltweit größtes Volksfest gilt und jedes Jahr zahlreiche Besucher anzieht. München ist auch ein Zentrum für Kunst und Wissenschaft, mit renommierten Institutionen wie der Ludwig-Maximilians-Universität und der Technischen Universität München. Neben diesen kulturellen Highlights bietet die Stadt auch eine hohe Lebensqualität und zahlreiche Grünflächen, die zum Entspannen einladen.
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