Beauftragte pocht auf Konsequenzen aus Rassismus-Studie

Gesellschaft: Rassismus in deutschen Behörden

Berlin () – Nach der Veröffentlichung der „Institutionen und Rassismus“ (Inra) vom Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt fordert die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik (SPD), Maßnahmen gegen Diskriminierung in .

„Die InRa-Studie zeigt deutlich, dass sich Rassismus nicht nur in Hass und Gewalt äußert, sondern auch in Vorurteilen und Denkmustern, die uns unbewusst prägen“, sagte Pawlik der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). „Rassismus macht auch vor Behörden nicht Halt und kann dort Handlungsweisen und Routinen beeinflussen, die diskriminierend wirken können. Das Handeln staatlicher Institutionen wie Verwaltung, , Bildungssystem oder entscheidet maßgeblich über Vertrauen in den Staat, Teilhabe und Chancengleichheit.“

Entscheidungsträger in diesen Bereichen trügen daher „große Verantwortung dafür, diskriminierende Mechanismen zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken – ohne Generalverdacht gegen unsere Institutionen“, so Pawlik. „Jegliche Form von Rassismus darf in privaten und staatlichen Institutionen keinen Platz haben.“

Neben dem Bundesinnenministerium würde auch die Antirassismusstelle die Ergebnisse auswerten. „Wir werden uns die Ergebnisse der Inra-Studie daher genau anschauen und Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen in die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus einfließen lassen, den ich innerhalb der koordiniere.“

Für die Studie „Institutionen und Rassismus“ (Inra) hatten die Wissenschaftler erstmals in großem Umfang Zugang zu staatlichen Institutionen erhalten und über drei Jahre Rassismus etwa in Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden untersucht. Laut Abschlussbericht ist rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionstypen nachweisbar und zeigt sich etwa in individuellen Einstellungen einzelner Mitarbeitender, in behördlichen Praktiken und Ermessensspielräumen oder im Umgang mit Beschwerden. Rassismus in deutschen Behörden finde selten in offenen Anfeindungen statt – er stecke in Routinen, Entscheidungsspielräumen und in der Organisationskultur, hieß es.

Auf struktureller Ebene zeigt die Studie, dass zentrale Schutzlücken im Rechtsrahmen Diskriminierung begünstigten: So gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bislang nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern. Wer von einer staatlichen Institution diskriminiert wird, kann sich nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Natalie Pawlik (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik (SPD), Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt, InRa, Rheinische Post, Bundesinnenministerium, Antirassismusstelle, Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus, Jobcentern, Jugendämtern, Ausländerbehörden.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die beschriebenen Ereignisse finden hauptsächlich in Berlin statt, da dort die Bundesbeauftragte für Antirassismus, Natalie Pawlik, tätig ist. Zudem werden staatliche Institutionen wie Jobcenter, Jugendämter und Ausländerbehörden erwähnt, in denen die Studie "Institutionen und Rassismus" (Inra) durchgeführt wurde.

Worum geht es in einem Satz?

Nach der Inra-Studie über Rassismus in deutschen Behörden fordert die Antirassismusbeauftragte Natalie Pawlik (SPD) Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung in staatlichen Institutionen, da rassistische Vorurteile und Praktiken das Vertrauen in den Staat und die Chancengleichheit beeinträchtigen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Veröffentlichung der Studie "Institutionen und Rassismus" (Inra)
  • Zugang zu staatlichen Institutionen für Untersuchungen
  • Untersuchung von Rassismus in Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden
  • Nachweis von rassistischer Diskriminierung in allen untersuchten Institutionen
  • Einfluss individueller Einstellungen und behördlicher Praktiken auf Diskriminierung
  • Fehlende Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zwischen Behörden und Bürgern
  • Vorurteile und denkmuster, die unbewusst wirken

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Natalie Pawlik fordert Maßnahmen gegen Diskriminierung in Behörden
  • InRa-Studie zeigt Rassismus in Vorurteilen und Denkmustern
  • Rassismus beeinflusst Handlungsweisen in staatlichen Institutionen
  • Entscheidungsträger tragen Verantwortung, diskriminierende Mechanismen zu erkennen
  • Antirassismusstelle und Bundesinnenministerium werten Studie aus
  • Ergebnisse fließen in Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus ein
  • Rassistische Diskriminierung nachweisbar in Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden
  • Rassismus zeigt sich in individuellen Einstellungen und behördlichen Praktiken
  • Zentrale Schutzlücken im Rechtsrahmen begünstigen Diskriminierung

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Forderung nach Maßnahmen gegen Diskriminierung in Behörden
  • Notwendigkeit, rassistische Mechanismen zu erkennen und entgegenzuwirken
  • Einfluss auf Vertrauen in den Staat, Teilhabe und Chancengleichheit
  • Einbeziehung von Ergebnissen in den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus
  • Aufdeckung von rassistischer Diskriminierung in verschiedenen staatlichen Institutionen
  • Erkennung von Schutzlücken im Rechtsrahmen, die Diskriminierung begünstigen
  • Einschränkung von Rechtsansprüchen für von staatlichen Institutionen diskriminierte Personen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Natalie Pawlik (SPD) zitiert, in der sie Maßnahmen gegen Diskriminierung in Behörden fordert und auf die Ergebnisse der InRa-Studie eingeht.

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