Dobrindt weist Kritik im Umgang mit Rassismus-Studie von sich

Gesellschaft: Rassismus in Bundesbehörden untersucht

() – Bundesinnenminister (CDU) hat Kritik am Umgang mit der Veröffentlichung einer zu Rassismus in Bundesbehörden zurückgewiesen.

Die Ergebnisse seien den betroffenen Behörden bekannt gemacht worden, sagte der CDU-Politiker den Sendern RTL und ntv am Mittwoch. „Sowohl die Bundespolizei als auch das Bamf haben schon Stellungnahmen dazu abgegeben, die auch veröffentlicht worden sind und einsehbar sind, sodass es einen ganz öffentlichen Umgang mit dieser Studie – die keine Studie der ist – auch gibt“, so Dobrindt.

Die Untersuchung sei bereits in der vorletzten Wahlperiode beauftragt worden und inzwischen veröffentlicht. „Diese Studie ist in der vorletzten Wahlperiode, glaube ich, beauftragt worden.“ Das habe sie veröffentlicht; von einem Zurückhalten könne daher keine Rede sein. Genau so müsse man „mit Studien umgehen, die man nicht selber in Auftrag gegeben hat“. Dobrindt behauptete, dass die Studie zeige, dass die „überwiegende Mehrheit“ der Mitarbeiter in den Behörden „hochprofessionell, engagiert und korrekt auch arbeiten“.

Für die Studie „Institutionen und Rassismus“ (InRa) hatten die Wissenschaftler erstmals in großem Umfang Zugang zu staatlichen Institutionen erhalten und über drei Jahre Rassismus etwa in Jobcentern, Jugendämtern und Ausländerbehörden untersucht. Laut Abschlussbericht ist rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionstypen nachweisbar und zeigt sich etwa in individuellen Einstellungen einzelner Mitarbeitender, in behördlichen Praktiken und Ermessensspielräumen oder im Umgang mit Beschwerden. Rassismus in deutschen Behörden finde selten in offenen Anfeindungen statt – er stecke in Routinen, Entscheidungsspielräumen und in der Organisationskultur.

Auf struktureller Ebene zeigt die Studie, dass zentrale Schutzlücken im Rechtsrahmen Diskriminierung begünstigen: So gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bislang nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern. Wer von einer staatlichen Institution diskriminiert wird, kann sich nicht auf das zentrale Antidiskriminierungsgesetz berufen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Alexander Dobrindt am 25.02.2026

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesministerium, Alexander Dobrindt, CDU, Bundespolizei, Bamf, RTL, ntv, Institutionen und Rassismus (InRa), Jobcenter, Jugendämter, Ausländerbehörden.

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Datum des beschriebenen Ereignisses ist der 25. Februar 2026.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.

Worum geht es in einem Satz?

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat die Kritik am Umgang mit einer Studie zu Rassismus in Bundesbehörden zurückgewiesen und betont, dass die Ergebnisse den betroffenen Behörden bekannt sind und es einen transparenten Umgang mit der Studie gibt, die Rassismus in verschiedenen Institutionen dokumentiert.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Veröffentlichung der Studie "Institutionen und Rassismus" (InRa)
  • Untersuchung von Rassismus in Bundesbehörden über drei Jahre
  • Vorliegende Kritik am Umgang mit der Studie
  • Bereitstellung von Ergebnisse an betroffene Behörden
  • Beauftragung der Studie in der vorletzten Wahlperiode
  • Missverständnisse über Veröffentlichungszeitpunkt
  • Erkenntnisse über alltäglichen Rassismus in Behörden
  • Fehlen eines Antidiskriminierungsschutzes im Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Alexander Dobrindt weist Kritik am Umgang mit der Studie zurück
  • Betroffene Behörden wurden informiert
  • Bundespolizei und Bamf haben Stellungnahmen abgegeben
  • Studie wurde in der vorletzten Wahlperiode beauftragt und veröffentlicht
  • Innenministerium hat die Studie veröffentlicht
  • Dobrindt betont hohe Professionalität der Mehrheit der Mitarbeiter
  • Studie zeigt nachweisbaren Rassismus in verschiedenen Institutionen
  • Rassismus tritt in Routinen und Organisationskultur auf
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz gilt nicht für Behörden-Bürger-Verhältnis
  • Betroffene haben keinen Zugang zum Antidiskriminierungsgesetz

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Rassistische Diskriminierung in allen untersuchten Institutionstypen nachweisbar
  • Rassismus zeigt sich in individuellen Einstellungen, behördlichen Praktiken und Umgang mit Beschwerden
  • Rassismus in deutschen Behörden selten in offenen Anfeindungen
  • Vorhandensein von strukturellen Schutzlücken im Rechtsrahmen
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz gilt nicht für das Verhältnis zwischen Behörden und Bürgern
  • Diskriminierte Personen haben keinen Zugang zum Antidiskriminierungsgesetz

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zitiert, der den Umgang mit der Veröffentlichung der Studie zu Rassismus in Bundesbehörden verteidigt.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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