Politik in Berlin: AfD und Verfassungsschutz
Berlin () – Nachdem das Verwaltungsgericht Köln die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert extremistisch im Eilverfahren vorerst gestoppt hat, will Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) den Fokus auf das Hauptsacheverfahren legen.
Das Gericht sage „deutlich, dass eine hinreichende Gewissheit dafür vorliegt, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet werden“, erklärte Dobrindt am Donnerstag. „Dennoch konnte das Gericht im Rahmen des Eil-Rechtsverfahrens gegenwärtig keine das Gesamtbild der Partei diesbezüglich beherrschende Prägung feststellen. Das bedeutet, dass man sich jetzt auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren muss. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird das Verfahren weiter begleiten und im Hauptsacheverfahren auch weiter vortragen.“
Mit Bezug auf Forderungen nach einer Prüfung eines Parteiverbots sagte der Innenminister, man müsse die AfD „wegregieren“ und nicht „wegverbieten“ wollen. „Ich sage das jetzt auch, gerade weil dieser Beschluss, den wir heute zur Kenntnis nehmen, zeigt, wie herausfordernd schon die Einstufung einer Partei ist. Das Gericht hat heute noch mal deutlich gemacht, wie hoch die Hürden auch einer Einstufung sind und nochmal sehr klar zum Ausdruck gebracht, dass es immer auch um eine im Gesamtbild beherrschende Prägung gehen muss, die nachgewiesen wird.“
Der Rechtspolitiker Till Steffen (Grüne) kritisierte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. „Gegen den Beschluss sollte das Bundesamt für Verfassungsschutz schnellstmöglich Beschwerde einlegen“, sagte der Bundestagsabgeordnete dem „Handelsblatt“ (Freitagausgabe).
Steffen warf dem Gericht vor, die Strategie der Partei verkannt zu haben. „Das Verwaltungsgericht verkennt offensichtlich die Bedeutung des Begriffs `Remigration` für die AfD als Gesamtpartei“, sagte er. „Es ist Methode der AfD, die wahre Bedeutung etwa im Parteiprogramm zu verschleiern. Genau mit dieser Methode hat sich das Gericht aber täuschen lassen.“
Am 2. Mai 2025 hatte der Verfassungsschutz öffentlich bekannt gegeben, dass die AfD aufgrund eines internen Folgegutachtens vom „Verdachtsfall“ zu einer „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft werde. Am 5. Mai 2025 hatte die AfD gegen diese Hochstufung und die öffentliche Bekanntgabe Klage erhoben und zugleich einen Eilantrag gestellt. Das Verwaltungsgericht Köln stellte im Eilverfahren fest, dass es ausreichend Anhaltspunkte dafür gebe, dass innerhalb der AfD Bestrebungen verfolgt werden, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand prägten diese Bestrebungen die Partei jedoch nicht so stark, dass „ihrem Gesamtbild nach“ eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden könne.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Alexander Dobrindt am 25.02.2026 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Alexander Dobrindt, Till Steffen
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
AfD, Bundesinnenministerium, Alexander Dobrindt, CDU, Verwaltungsgericht Köln, Bundesamt für Verfassungsschutz, Till Steffen, Grüne, Handelsblatt
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Ereignis fand am 25. Februar 2026 statt.
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Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:
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Worum geht es in einem Satz?
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Einstufung der AfD als gesichert extremistisch vorerst gestoppt, was Bundesinnenminister Alexander Dobrindt dazu veranlasst, sich auf das Hauptsacheverfahren zu konzentrieren, während kritische Stimmen bezüglich der Entscheidung laut werden.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Einstufung der AfD als "gesichert extremistisch" durch Verfassungsschutz
- Öffentlichkeit der Einstufung am 2. Mai 2025
- Erhebung einer Klage und Eilantrag durch die AfD am 5. Mai 2025
- Feststellung des Verwaltungsgerichts Köln über Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung
- Mangel an einer die Partei dominierenden verfassungsfeindlichen Prägung依据
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will sich auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren
- Dobrindt betont die Herausforderungen der Einstufung der AfD
- Dobrindt fordert, die AfD "wegregieren" statt "wegverbieten"
- Till Steffen (Grüne) kritisiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln
- Steffen fordert das Bundesamt für Verfassungsschutz auf, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen
- Steffen wirft dem Gericht vor, die Strategie der AfD falsch eingeschätzt zu haben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Fokus auf Hauptsacheverfahren
- Weiterverfolgung des Verfahrens durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
- Kritik am Beschluss durch Till Steffen (Grüne)
- Mögliche Beschwerde des Bundesamts für Verfassungsschutz
- Hürden für die Einstufung einer Partei deutlich gemacht
- Notwendigkeit eines nachweisbaren Gesamtbildes für Einstufung
- Diskussion um Wegregierungsstrategie statt Parteiverbot
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) zitiert, in der er den Fokus auf das Hauptsacheverfahren legt und die Herausforderungen bei der Einstufung der AfD thematisiert.
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