Rechtsstaatlichkeit in Ungarn: Bundestagsfraktionen reagieren
Berlin () – Vertreter mehrerer Bundestagsfraktionen haben scharfe Kritik an Verfahren und Urteil des Budapester Stadtgerichts gegen die deutsche mutmaßlich linksextreme Person Maja T. geäußert.
Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, sagte der „Welt“: „Das Urteil steht am Ende eines Verfahrens, in dem wesentliche rechtsstaatliche Prinzipien infrage stehen.“ Wegge verwies zudem auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Fall und sagte: „Es muss nun geprüft werden, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um eine Überstellung von Maja T. nach Deutschland zu ermöglichen.“
Auch die Grünen kritisieren das Verfahren. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Helge Limburg, sagte der „Welt“: „Ein rechtsstaatliches Verfahren war in Ungarn von Anfang an nicht gewährleistet.“ Zudem forderte er: „Die Bundesregierung muss sich dringend dafür einsetzen, den durch die verfassungswidrige Auslieferung entstandenen Schaden für den Rechtsstaat zu beheben und Maja T. nach Deutschland zu holen, um hier ein faires, rechtsstaatliches Verfahren sicherzustellen.“
Die Linksfraktion äußerte scharfe Kritik. Ihr rechtspolitischer Sprecher, Luke Hoß, erklärte: „Das unverhältnismäßige Zuchthaus-Urteil zeigt, wie Orbáns rechtsautoritäre Regierung die Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit mit Füßen tritt.“ Hoß forderte: „Maja T. muss jetzt unverzüglich nach Deutschland zurücküberstellt werden und ein erneutes, faires und rechtsstaatliches Verfahren vor einem deutschen Gericht bekommen.“
T. wurde am Mittwoch in Budapest wegen versuchter lebensgefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fall hatte bereits vor der Entscheidung politische Aufmerksamkeit erlangt, auch wegen der später vom Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig eingestuften Auslieferung von T. nach Ungarn.
In dem Verfahren wurde T. von drei Strafverteidigern vertreten, darunter dem Berliner Anwalt Sven Richwin. „Trotz der hohen Strafe sind acht Jahre eine Niederlage für die Staatsanwaltschaft“, sagte Richwin dem „Tagesspiegel“. „Die Anklage hatte 24 Jahre gefordert. Dann bot die Staatsanwaltschaft unserer Mandantin in einer Art Deal 14 Jahre Haft an.“
„Das von den Sicherheitsbehörden inszenierte Szenario, Maja T. sei hochgefährlich und müsse über viele Jahre weggesperrt werden, ist nicht so aufgegangen“, sagte Richwin in Anspielung auf die Ketten, in denen T. in den letzten Monaten aus der Untersuchungshaft zum Gericht gebracht worden ist. „Das Verfahren hat Ungarn international geschadet, die Öffentlichkeit in ganz Europa war überwiegend kritisch – der ungarischen Justiz ist das sicher nicht entgangen.“
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, sagte Anwalt Richwin, werde man eine Überstellung beantragen: „Ungarns Justiz hat in Aussicht gestellt, Maja T. nach Deutschland zu überstellen. Das ist innerhalb der EU üblich. Allerdings würde in diesem Fall die verhängte Strafe anders als in vielen Verfahren wohl nicht eins zu eins angerechnet. Denn deutsche Gerichte haben festgestellt, dass die Haftbedingungen in Ungarn deutlich härter sind als in der Bundesrepublik – so war es auch im aktuellen Fall. Damit dürfte, davon gehen wir aus, ein Teil der Strafe nach einer Überstellung in deutsche Haftanstalten gekürzt werden.“
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die vollständigen Namen der im Artikel vorkommenden Personen sind: Maja T., Carmen Wegge, Helge Limburg, Luke Hoß, Sven Richwin.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Hier sind die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen:
SPD, Bundesverfassungsgericht, Grüne, Bundesregierung, Linksfraktion, ungarische Justiz, Sicherheitsbehörden, EU
Wann ist das Ereignis passiert?
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Wo spielt die Handlung des Artikels?
Budapest, Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Vertreter mehrerer Bundestagsfraktionen kritisieren das Urteil gegen die deutsche mutmaßlich linksextreme Maja T. in Ungarn und fordern ihre Rücküberstellung nach Deutschland, um ein faires Verfahren zu gewährleisten.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Verfahren und Urteil des Budapester Stadtgerichts gegen Maja T.
- Vorwurf der versuchten lebensgefährlichen Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung
- Politische Aufmerksamkeit vor der Entscheidung, insbesondere wegen der Auslieferung
- Einschätzung der ungarischen Justiz als nicht rechtsstaatlich
- Hohe Strafe und Vergleichsangebot der Staatsanwaltschaft
- Einfluss der Sicherheitsbehörden auf die Wahrnehmung von Maja T.
- Rechtswidrigkeit der Auslieferung durch das Bundesverfassungsgericht
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Vertreter mehrerer Bundestagsfraktionen äußern scharfe Kritik an Verfahren und Urteil gegen Maja T.
- SPD-Politikerin Carmen Wegge betont Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien und fordert Überprüfung der Überstellungs-Möglichkeiten.
- Grüne kritisieren Mangel an rechtsstaatlichem Verfahren in Ungarn; fordern Überstellung von Maja T. nach Deutschland.
- Linke beschreiben Urteil als unverhältnismäßig und fordern sofortige Rücküberstellung nach Deutschland.
- Fall erregt politische Aufmerksamkeit und wurde von Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig eingestufte Auslieferung begleitet.
- Anwalt Sven Richwin bezeichnet Urteil als Niederlage für die Staatsanwaltschaft und kritisiert das Verfahren.
- Richwin gibt an, dass das Verfahren Ungarn international geschadet hat und die Öffentlichkeit kritisch ist.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Scharfe Kritik an Verfahren und Urteil
- Infragestellung wesentlicher rechtsstaatlicher Prinzipien
- Prüfung rechtlicher Möglichkeiten für Überstellung nach Deutschland
- Forderung nach Dringlichkeit seitens der Bundesregierung
- Forderung nach Behebung des durch verfassungswidrige Auslieferung entstandenen Schadens
- Unverzügliche Rücküberstellung nach Deutschland gefordert
- Anlass für politisches Interesse und Aufmerksamkeit
- Hohe Strafe als Niederlage für die Staatsanwaltschaft angesehen
- Internationaler Schaden für Ungarn durch das Verfahren
- Negative öffentliche Wahrnehmung in Europa
- Möglichkeit einer Überstellung nach Deutschland in Aussicht gestellt
- Wahrscheinlichkeit einer Kürzung der Strafe bei Überstellung
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel werden mehrere Stellungnahmen und Reaktionen zitiert. Beispielsweise äußert die rechtspolitische Sprecherin der SPD, Carmen Wegge, in der "Welt", dass das Urteil "am Ende eines Verfahrens, in dem wesentliche rechtsstaatliche Prinzipien infrage stehen" steht.
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