Mann nach Abschiebung aus Großbritannien in Köln festgenommen

Gesellschaft: Abschiebung und Festnahme in Köln

() – Ein 33-jähriger Deutscher ist nach seiner Abschiebung aus Großbritannien am Flughafen Köln/ sofort wieder festgenommen worden. Die Bundespolizei nahm den Mann bei seiner Einreise am vergangenen Freitag in Gewahrsam, wie die Behörde am Montag mitteilte.

Grund für die Festnahme war ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft .

Das Amtsgericht Schwerin hatte den Mann im Jahr 2018 wegen Körperverletzung zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach einem Widerruf der Bewährung muss er diese Strafe nun verbüßen.

Noch am selben Tag wurde der 33-Jährige in die Justizvollzugsanstalt Siegburg überstellt.

Er war zuvor in Großbritannien in Haft gewesen und von dort abgeschoben worden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Gefängnis (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Es wurden keine vollständigen Namen von Personen im Artikel genannt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundespolizei, Staatsanwaltschaft Schwerin, Amtsgericht Schwerin, Justizvollzugsanstalt Siegburg.

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am vergangenen Freitag statt. Das genaue Datum wird nicht erwähnt, daher kann ich nur 'Nicht erwähnt' schreiben.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Köln/Bonn, Schwerin, Siegburg

Worum geht es in einem Satz?

Ein 33-jähriger Deutscher wurde nach seiner Abschiebung aus Großbritannien am Flughafen Köln/Bonn festgenommen, um eine siebenmonatige Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung zu verbüßen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Abschiebung aus Großbritannien
  • Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Schwerin
  • Verurteilung wegen Körperverletzung
  • Ursprüngliche Strafe von sieben Monaten Freiheitsstrafe
  • Widerruf der Bewährung
  • Einreise am Flughafen Köln/Bonn

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Festnahme durch die Bundespolizei
  • Gewahrsamnahme bei Einreise
  • Vollstreckung eines Haftbefehls
  • Verpflichtung zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten
  • Überstellung in die Justizvollzugsanstalt Siegburg

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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