Strafverfolgung am Flughafen Stuttgart
Stuttgart () – Die Bundespolizei hat am vergangenen Wochenende einen 53-jährigen Mann am Flughafen Stuttgart festgenommen. Wie die Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart am Donnerstag mitteilte, wurde der kosovarische Staatsangehörige bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Pristina überprüft.
Dabei stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen Totschlags vorlag.
Der Mann muss noch eine Restfreiheitsstrafe von 2.127 Tagen verbüßen. Das Landgericht Heilbronn hatte ihn am 4. Februar 1999 wegen Totschlags zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt.
Nach Verbüßung eines Teils der Strafe war er im Jahr 2004 abgeschoben worden. Bei seiner nun erfolgten Wiedereinreise nahmen ihn die Beamten fest.
Noch am selben Tag wurde der Verurteilte in die Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim eingeliefert, um die restliche Haftstrafe anzutreten.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundespolizei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die vollständigen Namen von Personen, die im Artikel vorkommen, sind:
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Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundespolizei, Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart, Staatsanwaltschaft Heilbronn, Landgericht Heilbronn, Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim
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Stuttgart, Pristina, Heilbronn, Stuttgart-Stammheim
Worum geht es in einem Satz?
Die Bundespolizei hat am Flughafen Stuttgart einen 53-jährigen Kosovaren festgenommen, der wegen Totschlags verurteilt wurde und noch 2.127 Tage Haft absitzen muss.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Einreisekontrolle am Flughafen Stuttgart
- Vollstreckungshaftbefehl wegen Totschlags
- Verurteilung des Mannes zu einer zwölfjährigen Haftstrafe
- Teilweise Verbüßung der Strafe
- Abschiebung im Jahr 2004
- Wiedereinreise nach Deutschland
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Festnahme des Mannes
- Überstellung in die Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim
- Vollstreckung der restlichen Haftstrafe von 2.127 Tagen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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