Bundespolizei schiebt Mann nach Schweden zurück

Bundespolizei schiebt Mann nach Schweden zurück

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Gesellschaft: Rückschiebung eines Irakers in Rostock

Rostock () – Die Bundespolizei hat im Rostocker Überseehafen einen 35-jährigen irakischen Staatsangehörigen kontrolliert und nach Schweden zurückgeschoben. Das teilte die Bundespolizeiinspektion Rostock am Dienstag mit.

Der Mann war am 12. Januar aus Schweden eingereist.

Bei der Kontrolle wies sich der Mann mit einem irakischen Reisepass und einer schwedischen Identitätskarte aus. Beamte fanden zudem einen abgelaufenen italienischen Reiseausweis für Flüchtlinge.

Keines der Dokumente berechtigte zur Einreise nach Deutschland. Eine Überprüfung ergab, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück vorlag.

Das Amtsgericht Nordhorn hatte den Mann zuvor wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalts zu einer Geldstrafe von 1.250 Euro verurteilt.

Diese Strafe sowie die Verfahrenskosten hatte er beglichen und so eine Freiheitsstrafe abgewendet. Die Bundespolizei leitete nun ein neues Strafverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts ein und vollzog die unmittelbare Zurückschiebung nach Schweden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundespolizei

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Es sind keine vollständigen Namen von Personen im Artikel erwähnt. Der Artikel bezieht sich nur auf einen „35-jährigen irakischen Staatsangehörigen“ ohne namentliche Nennung.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundespolizei, Bundespolizeiinspektion Rostock, Staatsanwaltschaft Osnabrück, Amtsgericht Nordhorn

Wann ist das Ereignis passiert?

Das spezifische Datum des beschriebenen Ereignisses ist nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Rostock, Schweden, Osnabrück, Nordhorn

Worum geht es in einem Satz?

Die Bundespolizei hat einen 35-jährigen irakischen Staatsangehörigen im Rostocker Überseehafen kontrolliert und aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls sowie unerlaubter Einreise nach Deutschland nach Schweden zurückgeschoben.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Kontrolle eines irakischen Staatsangehörigen im Rostocker Überseehafen
  • Einreise aus Schweden am 12. Januar
  • Identifizierung mit irakischem Reisepass und schwedischer Identitätskarte
  • Entdeckung eines abgelaufenen italienischen Reiseausweises für Flüchtlinge
  • Keine der Dokumente berechtigt zur Einreise nach Deutschland
  • Vorliegender Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück
  • Vorherige Verurteilung durch Amtsgericht Nordhorn wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalt
  • Begleichung der Geldstrafe zur Vermeidung einer Freiheitsstrafe
  • Einleitung eines neuen Strafverfahrens wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalt
  • Durchführung der Rückschiebung nach Schweden

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird nicht beschrieben, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien reagiert haben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Rückführung nach Schweden
  • Einleitung eines neuen Strafverfahrens
  • Vorliegender Vollstreckungshaftbefehl
  • Geldstrafe von 1.250 Euro verhängt
  • Verfahrenskosten beglichen, Freiheitsstrafe abgewendet

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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