Mann muss 14 Monate Haft antreten

Mann muss 14 Monate Haft antreten

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Gesellschaft: Haftstrafe für Deutschen in Breitenau

Breitenau () – Ein 47-jähriger Deutscher muss eine 14-monatige Haftstrafe antreten. Das teilte die Bundespolizeiinspektion Berggießhübel mit.

Der Mann war am Mittwoch gegen 01:30 Uhr bei der Einreise am Grenzübergang Breitenau kontrolliert worden.

Dabei stellte sich heraus, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stade gegen ihn vorlag. Er war im Jahr 2021 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Betrugs durch Unterlassung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden, die damals zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Da er gegen die Auflagen dieser Bewährung verstoßen hat, muss er die Strafe nun verbüßen.

Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Dresden eingeliefert.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizeibeamte

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundespolizeiinspektion Berggießhübel, Staatsanwaltschaft Stade, Justizvollzugsanstalt Dresden

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Breitenau, Berggießhübel, Stade, Dresden

Worum geht es in einem Satz?

Ein 47-jähriger Deutscher muss seine 14-monatige Haftstrafe antreten, nachdem er bei der Einreise in Breitenau wegen eines bestehenden Haftbefehls kontrolliert wurde und gegen die Bewährungsauflagen seiner früheren Verurteilung verstoßen hat.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Einreise am Grenzübergang Breitenau
  • Kontrolle durch die Bundespolizei
  • Vorliegender Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stade
  • Vorangegangene Verurteilung im Jahr 2021
  • Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Betrugs durch Unterlassung
  • Bewährungsstrafe und damit verbundene Auflagen
  • Verstoß gegen die Auflagen der Bewährung

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • 14-monatige Haftstrafe
  • Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Dresden
  • Vollstreckung der zuvor ausgesetzten Freiheitsstrafe

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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