Wirtschaft: BGH-Urteil zu Zahlungsstörungen in Karlsruhe
Karlsruhe () – Von Vertragspartnern einer Wirtschaftsauskunftei gemeldete Daten über Zahlungsstörungen müssen nicht sofort nach dem Forderungsausgleich gelöscht werden. Das entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe. Das Urteil betrifft konkret die Schufa, die Daten zu erledigten Forderungen speichert und diese zur Bonitätsbewertung nutzt.
In dem verhandelten Fall hatte die Schufa drei gegen den Kläger gerichtete Forderungen für die Dauer von mehreren Jahren nach dem Ausgleich dieser Forderungen gespeichert. Auf dieser Grundlage ermittelte die Schufa für den Kläger einen Score-Wert, der die Gefahr eines Zahlungsausfalls als „sehr kritisch“ einstufte.
Im Prozess hatte der Kläger argumentiert, dass die Speicherung gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoße. Das Landgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen, das Berufungsgericht jedoch teilweise zugunsten des Klägers entschieden. Der BGH hob das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zurück.
Der BGH stellte klar, dass die Speicherungsdauer von Daten über Zahlungsstörungen nicht durch die Löschungsfristen im öffentlichen Schuldnerverzeichnis bestimmt wird. Für die Festlegung der Speicherungsdauer können von der Aufsichtsbehörde genehmigte Verhaltensregeln herangezogen werden, soweit sie typisiert zu einem „angemessenen Interessenausgleich“ führen und die Besonderheiten des Einzelfalls bei der konkret vorzunehmenden Interessenabwägung hinreichend berücksichtigt werden (Urteil vom 18. Dezember 2025 – I ZR 97/25).
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
In dem Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor. Es werden lediglich Institutionen und Gerichte erwähnt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesgerichtshof, Schufa, Landgericht, Berufungsgericht, Aufsichtsbehörde
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am 18. Dezember 2025 statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Karlsruhe
Worum geht es in einem Satz?
Der Bundesgerichtshof entschied, dass von Wirtschaftsauskunfteien gemeldete Daten über Zahlungsstörungen nicht sofort nach Forderungsausgleich gelöscht werden müssen, was die Speicherdauer solcher Daten betrifft und gegen die Datenschutz-Grundverordnung nicht verstößt.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe
- Klage eines Bürgers gegen die Schufa
- Speicherung von Forderungen über mehrere Jahre nach Ausgleich
- Bonitätsbewertung durch die Schufa
- Argument des Klägers über Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung
- Differenz zwischen gesetzlicher Löschungsfrist und Schufa-Regeln
- Vorangegangene Urteile (Landgericht und Berufungsgericht)
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Die Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien werden im Artikel nicht beschrieben.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Daten über Zahlungsstörungen müssen nicht sofort gelöscht werden
- Speicherung von Daten kann über mehrere Jahre erfolgen
- Einfluss auf den Score-Wert des Klägers
- Score-Wert bewertet Zahlungsausfallrisiko als "sehr kritisch"
- Entscheidung könnte ähnliche Fälle beeinflussen
- Berücksichtigung von genehmigten Verhaltensregeln für Speicherungsdauer
- Relevanz der Datenschutz-Grundverordnung in der Bewertung
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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