Schufa Wiesbaden-Daten: Rechtliche Fragen
Wiesbaden () – Die Schufa speichert laut NDR und „Süddeutscher Zeitung“ unbemerkt von der Öffentlichkeit veraltete Daten von Millionen Verbrauchern deutlich länger als bisher angenommen. Diese sensiblen Daten nutze das Unternehmen für Tests, deren Ergebnisse es an Firmen weitergebe, heißt es weiter. Die Betroffenen erführen davon nichts, und auch in der Fachwelt sei die Schattendatenbank bisher quasi unbekannt gewesen.
Gespeichert würden in der Datenbank vor allem Informationen, von denen Verbraucher bisher annehmen konnten, dass sie längst gelöscht wurden. Dazu zählten mutmaßlich alte Kredite und Kreditkarten, Pfändungen und Privatinsolvenzen sowie Schulden, die die Betroffenen oft schon vor Jahren beglichen hätten. Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei berechnet dem Bericht zufolge aus diesen Daten unter anderem, wie gut neu entwickelte Scores funktionieren.
Die Schufa ist Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei. Sie hat schon jetzt Daten von mehr als 68 Millionen Deutschen. Weil der sogenannte Schufa-Score unter anderem darüber entscheidet, ob jemand einen Handyvertrag oder einen Kredit erhält, sind das Unternehmen und die von ihm verwendeten Daten für den Alltag vieler Menschen entscheidend. Die zusätzliche Speicherung historischer Daten hält man bei dem Unternehmen für rechtens und beruft sich auf gesetzliche Vorschriften.
Verbraucherschützer und Juristen sehen das anders. Mehrere Experten, mit denen NDR und SZ gesprochen haben, erinnern an gesetzliche Löschfristen, den in der DSGVO verankerten Grundsatz der Datensparsamkeit und kritisieren insbesondere die Weitergabe alter Scores an Firmenkunden – vor allem an Nicht-Banken wie Energieversorger oder Telekommunikationsanbieter. Auch, dass die Kunden bisher gar nicht wissen, dass diese älteren Daten über sie gespeichert werden, kritisieren die Experten. Mittlerweile befasst sich auch der Hessische Landesdatenschutzbeauftragte mit der Sache. Er klärt gerade in einem Hinweisverfahren, ob die Schufa Verbraucher über die Speicherung informieren muss.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
NDR, Süddeutsche Zeitung, Schufa
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Schufa, NDR, Süddeutsche Zeitung, Verbraucherschützer, Juristen, DSGVO, Hessischer Landesdatenschutzbeauftragte, Telekommunikationsanbieter, Energieversorger
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Wiesbaden
Worum geht es in einem Satz?
Laut NDR und „Süddeutscher Zeitung“ speichert die Schufa offenbar unbemerkt veraltete Daten von Millionen Verbrauchern deutlich länger als angenommen, nutzt diese u. a. für Tests und kritisiert wird das insbesondere wegen möglicher Verstöße gegen Löschfristen, Datensparsamkeit sowie fehlender Transparenz für Betroffene.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Tests mit veralteten Daten, deren Ergebnisse an Firmen weitergegeben werden
- Speicherung mutmaßlich alter Kredite und Kreditkarten sowie Pfändungen und Privatinsolvenzen, obwohl Verbraucher deren Löschung bereits annehmen konnten
- Berechnung, wie gut neu entwickelte Scores anhand der historischen Daten funktionieren
- Hinweisverfahren des Hessischen Landesdatenschutzbeauftragten zur Frage, ob die Schufa Verbraucher über die Speicherung informieren muss
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- NDR und „Süddeutsche Zeitung“ berichten über die Schufa und deren Schattendatenbank, die laut Bericht von der Öffentlichkeit unbemerkt lange gespeichert werden soll
- Verbraucherschützer und Juristen reagieren kritisch und verweisen auf gesetzliche Löschfristen sowie den DSGVO-Grundsatz der Datensparsamkeit
- Experten kritisieren insbesondere die Weitergabe alter Scores an Firmenkunden, vor allem Nicht-Banken wie Energieversorger und Telekommunikationsanbieter
- Außerdem wird kritisiert, dass Verbraucher bisher nicht wüssten, dass ältere Daten über sie gespeichert sind
- Der Hessische Landesdatenschutzbeauftragte befasst sich mittlerweile mit dem Fall und klärt in einem Hinweisverfahren, ob die Schufa Verbraucher über die Speicherung informieren muss
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Verbraucher können bei neuen Anfragen ungerecht schlechtere Bewertungen erhalten, obwohl alte Schulden bereits beglichen sind
- Entscheidungen über Verträge oder Kredite können auf veralteten Informationen basieren
- Betroffene haben möglicherweise weniger Einfluss darauf, welche Daten tatsächlich verwendet werden
- Weitergabe alter Bewertungen an Firmenkunden kann zu verzerrten Einschätzungen bei Nicht-Banken führen
- Es kommt zu erhöhtem Streit- und Klärungsbedarf im Datenschutzrecht
- Die Aufsicht kann zusätzliche Pflichten zur Information und zum Umgang mit Daten festlegen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Es werden Stellungnahmen/Reaktionen von „Verbraucherschützer[n] und Juristen“ sowie dem „Hessische[n] Landesdatenschutzbeauftragte[n] “ zitiert bzw. beschrieben.
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