Gesellschaftliche Auseinandersetzungen um Pflegebeiträge in Berlin
Berlin () – Für seine angekündigten Musterklagen gegen die Zweckentfremdung gesetzlicher Pflegebeiträge wird der Sozialverband VdK mit 24 gesetzlich Versicherten demnächst bundesweit vor die Verwaltungsgerichte ziehen. Das berichtet der „Tagesspiegel“.
Auf einen entsprechenden Aufruf des Verbandes hatten sich insgesamt 720 klagewillige VdK-Mitglieder gemeldet. Die Aufnahme der ersten Verwaltungsverfahren stehe kurz bevor, teilte eine VdK-Sprecherin auf Anfrage mit. „Wir gehen davon aus, dass sie Anfang des Jahres eröffnet werden.“
Bei den Klagen geht es um 5,2 Milliarden Euro, die der Versicherung zur Finanzierung von Corona-Maßnahmen entnommen und bislang nicht zurückgezahlt wurden. Laut VdK habe die Bundesregierung Beitragsgelder verwendet, „um eine gesamtgesellschaftlich relevante Krisenbewältigung während der Pandemie und somit versicherungsfremde Aufgaben zu finanzieren“. Daraus resultiere zum einen „eine einseitige Belastung“ der Beitragszahler und zum andern eine Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Der Sozialverband vertritt nach eigenen Angaben mehr als 2,3 Millionen Mitglieder. Bei den Verfahren werde man sich auf Beiträge beziehen, die von den Klägern in den zurückliegenden vier Jahren gezahlt wurden, sagte die Sprecherin. Beginnen werde das Ganze mit Widersprüchen gegen aktuelle Beitragsforderungen der Pflegekassen. Wenn diese ihre Mitglieder dann auf Zahlung verklagten, gehe dies zunächst vor die Verwaltungsgerichte. Die folgende Instanz seien die Landessozialgerichte, am Ende stünden das Bundessozialgericht in Kassel oder auch das Bundesverfassungsgericht.
Das grundsätzliche Ziel sei es, ein höchstrichterliches Urteil oder schon vorher eine politische Lösung zu erreichen, betonte die Sprecherin. Sämtliche Musterstreitverfahren würden vom VdK durchgeführt, der allerdings selbst nicht habe klagen können.
Die 5,2 Milliarden Euro, um die es bei den Verfahren geht, entsprechen aktuell etwa 0,25 bis 0,3 Beitragssatzpunkten. Allerdings betrifft das Problem nicht nur die gesetzliche Pflegeversicherung: Nach einer Hochrechnung des VdK könnten die Sozialbeiträge in Deutschland um 4,2 Prozent sinken, wenn der Staat – wie ordnungspolitisch geboten – alle Kosten für gesamtgesellschaftliche Leistungen übernehmen würde. Parallel zum VdK hat deshalb mittlerweile auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung den Bund wegen zweckwidriger Verwendung von Beitragsgeldern verklagt.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Verwaltungsgericht (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor. Die erwähnten Organisationen sind der Sozialverband VdK und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung, aber keine spezifischen Personen werden genannt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
VdK, Verwaltungsgerichte, Tagesspiegel, Bundesregierung, Pflegekassen, Landessozialgerichte, Bundessozialgericht, Bundesverfassungsgericht, Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, bundesweit, Kassel.
Worum geht es in einem Satz?
Der Sozialverband VdK plant bundesweite Musterklagen gegen die Bundesregierung wegen der zweckfremden Verwendung von 5,2 Milliarden Euro aus gesetzlichen Pflegebeiträgen für Corona-Maßnahmen, die den Versicherten eine finanzielle Belastung und die Pflegeversicherung unterfinanziert haben.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Angemeldete Musterklagen des Sozialverbands VdK gegen Zweckentfremdung von Pflegebeiträgen
- Meldung von 720 klagewilligen VdK-Mitgliedern auf Aufruf des Verbandes
- Entnahme von 5,2 Milliarden Euro aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zur Finanzierung von Corona-Maßnahmen
- Vorwurf der einseitigen Belastung der Beitragszahler und Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung
- Bezug auf Beiträge der Kläger aus den letzten vier Jahren
- Einleitung von Widersprüchen gegen aktuelle Beitragsforderungen der Pflegekassen
- Möglichkeit der Klageweiterführung bis zu den höchsten gerichtlichen Instanzen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Sozialverband VdK plant Musterklagen gegen Zweckentfremdung von Pflegebeiträgen
- 720 Mitglieder haben sich auf Aufruf des VdK gemeldet
- Erste Verwaltungsverfahren stehen kurz bevor, voraussichtlich zu Jahresbeginn
- Klagen betreffen 5,2 Milliarden Euro, die zur Finanzierung von Corona-Maßnahmen verwendet wurden
- Bundesregierung wird beschuldigt, versicherungsfremde Aufgaben finanziert zu haben
- Ziel: höchstrichterliches Urteil oder politische Lösung erreichen
- VdK führt Musterstreitverfahren durch, kann selbst nicht klagen
- Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung verklagt Bund ebenfalls wegen zweckwidriger Verwendung von Beitragsgeldern
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Musterklagen vor Verwaltungsgerichten
- Belastung der Beitragszahler
- Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung
- Möglichkeit eines höchstrichterlichen Urteils
- Politische Lösungen angestrebt
- Potenzielle Senkung der Sozialbeiträge um 4,2 Prozent
- Klagewelle gegen Pflegekassen möglich
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme einer VdK-Sprecherin zitiert, die erklärt, dass man "davon ausgeht, dass sie Anfang des Jahres eröffnet werden" und dass das grundsätzliche Ziel sei, ein höchstrichterliches Urteil oder eine politische Lösung zu erreichen.
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