VdK will Finanzierung der Krankenhausreform in Karlsruhe kippen
Berlin/Karlsruhe () – Der Sozialverband VdK will juristisch gegen die Finanzierung der Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgehen und diese nach Möglichkeit vom Bundesverfassungsgericht kippen lassen.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgaben): „Gute Gesundheitsversorgung, die für alle da ist, muss auch von allen bezahlt werden. Dass 25 Milliarden Euro zur Finanzierung der Krankenhausreform nur aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten bezahlt werden sollen, ist nicht nur unfair, sondern eine verfassungswidrige Verwendung von Versichertengeldern.“
Das Gesetz zur Krankenhausreform war im Dezember in Kraft getreten. Es soll finanziellen Druck von den Kliniken nehmen und zu mehr Spezialisierung führen. Geplant ist, dass in den kommenden zehn Jahren 50 Milliarden Euro fließen, wobei die Länder und die gesetzlichen Krankenkassen jeweils die Hälfte tragen sollen.
Der VdK hält dies für verfassungswidrig und argumentiert, dass Beiträge der Versicherten einem besonderen Schutz unterlägen und nur den gesetzlich Versicherten zugutekommen dürften. Von der Reform profitierten aber auch privat Versicherte und Mitglieder anderer Versorgungssysteme. Deshalb müsse die Reform komplett vom Staat finanziert werden. VdK-Chefin Bentele sagte den Funke-Titeln: „Wer Hilfe braucht, bekommt Hilfe. Das ist auch gut so. Wer einen Unfall hat oder schwer krank ist, der kommt ins Krankenhaus und wird behandelt – egal, ob man gesetzlich oder privat versichert ist.“
Geplant ist nun, dass VdK-Mitglieder mit Unterstützung des Verbands Widerspruch gegen die Beitragsbescheide ihrer Krankenkassen einlegen. Dies soll in Verfahren vor den Sozialgerichten münden und dann durch die weiteren Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht getragen werden.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Krankenhaus (Archiv) |
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