Mecklenburg-Vorpommern verbessert Bürgerbeteiligung an Energieprojekten

Gesellschaftliche Akzeptanz für erneuerbare Energien in Schwerin

() – Die Landesregierung von hat eine Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes beschlossen. Damit sollen Bürger und Kommunen stärker am Ausbau erneuerbarer Energien beteiligt werden, wie Wirtschaftsminister Wolfgang Blank (parteilos) am Dienstag mitteilte.

Die Reform soll mehr Akzeptanz für Windräder und Solarparks schaffen, indem sie finanzielle Vorteile für Anwohner und Gemeinden bringt.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehören höhere finanzielle Beteiligungen: Bei Windenergieanlagen erhalten Gemeinden künftig 0,3 Cent pro Kilowattstunde, Bürger profitieren zusätzlich durch Stromgutschriften oder Direktzahlungen in gleicher Höhe. Klimaminister Till Backhaus (SPD) sagte, für die Akzeptanz der Energiewende sei wichtig, die an den Gewinnen der Energiewende zu beteiligen.

Bisher profitieren Gemeinden und Bürger im Land bereits mit rund 6,2 Millionen jährlich.

Das Gesetz gilt erstmals auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einem Megawatt Leistung und erleichtert die Verfahren durch weniger Bürokratie. Gemeinden können künftig auch Anteile an Windparks erwerben oder selbst Betreiber werden.

Mecklenburg-Vorpommern hatte 2016 das erste Beteiligungsgesetz dieser Art in eingeführt.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Windrad-Bau (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die vollständigen Namen der Personen im Artikel sind:

Wolfgang Blank, Till Backhaus

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Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, Wirtschaftsminister Wolfgang Blank, Klimaminister Till Backhaus, SPD.

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Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern

Worum geht es in einem Satz?

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat ein neues Gesetz beschlossen, das die Bürger- und Kommunenbeteiligung am Ausbau erneuerbarer Energien verbessert, indem es finanzielle Anreize und geringere bürokratische Hürden für Wind- und Solarprojekte schafft.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes
  • Stärkung der Bürger- und Kommunenbeteiligung am Ausbau erneuerbarer Energien
  • Ziel: Erhöhung der Akzeptanz für Windräder und Solarparks
  • Einführung finanzieller Vorteile für Anwohner und Gemeinden
  • Höhere finanzielle Beteiligungen für Gemeinden bei Windenergieanlagen
  • Beteiligung der Bürger durch Stromgutschriften oder Direktzahlungen
  • Relevanz der Akzeptanz für die Energiewende
  • Bisherige jährliche finanzielle Vorteile von rund 6,2 Millionen Euro
  • Anwendung des Gesetzes auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einem Megawatt
  • Bürokratische Erleichterungen in den Genehmigungsverfahren
  • Möglichkeit für Gemeinden, Anteile an Windparks zu erwerben oder selbst Betreiber zu werden
  • Einführung des ersten Beteiligungsgesetzes dieser Art in Deutschland (2016)

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes beschlossen
  • Ziel: stärkere Bürger- und Kommunenbeteiligung am Ausbau erneuerbarer Energien
  • Finanzielle Vorteile für Anwohner und Gemeinden
  • Gemeinden erhalten 0,3 Cent pro Kilowattstunde bei Windenergieanlagen
  • Bürger profitieren durch Stromgutschriften oder Direktzahlungen in gleicher Höhe
  • Klimaminister betont Wichtigkeit der Beteiligung an Gewinnen der Energiewende
  • Gesetz gilt erstmals auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab 1 Megawatt
  • Verfahren werden durch weniger Bürokratie erleichtert
  • Gemeinden können Anteile an Windparks erwerben oder Betreiber werden
  • Mecklenburg-Vorpommern führte 2016 erstes Beteiligungsgesetz in Deutschland ein

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Stärkerer Einfluss von Bürgern und Kommunen auf den Ausbau erneuerbarer Energien
  • Erhöhung der Akzeptanz für Windräder und Solarparks
  • Finanzielle Vorteile für Anwohner und Gemeinden
  • Höhere finanzielle Beteiligungen für Gemeinden (0,3 Cent pro kWh)
  • Stromgutschriften oder Direktzahlungen für Bürger
  • Beteiligung der Menschen an den Gewinnen der Energiewende
  • Gesetz gilt jetzt auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einem Megawatt
  • Erleichterung der Verfahren durch weniger Bürokratie
  • Möglichkeit für Gemeinden, Anteile an Windparks zu erwerben oder selbst Betreiber zu werden
  • Fortführung des ersten Beteiligungsgesetzes in Deutschland

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Klimaminister Till Backhaus (SPD) betont, dass es für die Akzeptanz der Energiewende wichtig sei, die Menschen an den Gewinnen der Energiewende zu beteiligen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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