Wirtschaft: Übernahme von Ceconomy in Bonn
Bonn () – Das Bundeskartellamt hat grünes Licht für die Übernahme der Mediamarkt/Saturn-Muttergesellschaft durch chinesische Investoren gegeben. Man habe den Erwerb der Ceconomy AG durch die JD.com-Unternehmensgruppe freigegeben, teilte die Behörde am Donnerstag mit.
„JD.com ist bislang nur in sehr geringem Umfang in Deutschland aktiv“, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. „Der Zusammenschluss weist deshalb nur wenige wettbewerbliche Berührungspunkte auf und gibt keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken.“
Ceconomy mit Sitz in Düsseldorf, ist auf den Bereich Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte spezialisiert und unter den Hauptmarken Mediamarkt und Saturn mit einem deutschlandweiten Filialnetz sowie im Onlinehandel tätig. Die JD.com-Unternehmensgruppe mit Verwaltungssitz in Peking ist Chinas größter Einzelhändler nach Umsatz und insbesondere in den Bereichen Onlinehandel und E-Commerce-Logistik aktiv.
Das Bundeskartellamt verwies darauf, dass es ausschließlich für die Prüfung der wettbewerblichen Auswirkungen von Zusammenschlussvorhaben zuständig sei. Etwaige sicherheitspolitische Aspekte unterliegen hingegen der außenwirtschaftsrechtlichen Prüfung durch das Bundeswirtschaftsministerium.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Saturn (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Andreas Mundt, Ceconomy AG, JD.com
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundeskartellamt, Ceconomy AG, JD.com, Mediamarkt, Saturn, Bundeswirtschaftsministerium
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
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Bonn, Düsseldorf, Peking
Worum geht es in einem Satz?
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Ceconomy AG, Muttergesellschaft von Mediamarkt und Saturn, durch die chinesische JD.com-Gruppe genehmigt, da keine wettbewerblichen Bedenken bestehen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Übernahme der Ceconomy AG durch JD.com
- Bündelung von Investitionen im Einzelhandel
- Erweiterung der Aktivitäten von JD.com außerhalb Chinas
- Geringe wettbewerbliche Berührungspunkte zwischen den Unternehmen
- Kartellrechtliche Prüfung durch das Bundeskartellamt
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Bundeskartellamt genehmigt Übernahme durch JD.com
- Kartellamtschef betont geringe Aktivität von JD.com in Deutschland
- Zusammenschluss zeigt wenige wettbewerbliche Berührungspunkte
- Keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken
- Ceconomy ist spezialisiert auf Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte
- JD.com ist Chinas größter Einzelhändler, aktiv im Onlinehandel und E-Commerce-Logistik
- Bundeskartellamt prüft lediglich wettbewerbliche Auswirkungen
- Sicherheitspolitische Aspekte liegen beim Bundeswirtschaftsministerium
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Übernahme der Ceconomy AG durch chinesische Investoren genehmigt
- Keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufgrund geringer Berührungspunkte
- JD.com bisher gering in Deutschland aktiv
- Bundeskartellamt prüft ausschließlich wettbewerbliche Auswirkungen
- Sicherheitspolitische Aspekte obliegen Bundeswirtschaftsministerium
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Kartellamtschef Andreas Mundt erklärt, dass der Zusammenschluss nur wenige wettbewerbliche Berührungspunkte aufweist und daher keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken bestehen.
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