VZBV fürchtet Abschwächung des Lieferkettengesetzes

VZBV fürchtet Abschwächung des Lieferkettengesetzes

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VZBV fürchtet Abschwächung des Lieferkettengesetzes

Berlin () – Verbraucherschützer kritisierten die geplante Reform des Lieferkettengesetzes, die die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen hat. Demnach müssen Unternehmen bis 2027 nicht mehr nachweisen, ob sie in ihren Lieferketten Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten. „Die Bundesregierung geht den zweiten Schritt vor dem ersten“, sagte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) am Mittwoch.

„Aktuell wird die EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie überarbeitet. Das Ergebnis ist – wie in einem demokratischen Entscheidungsprozess üblich – noch offen. Dennoch höhlt die Bundesregierung das nationale Lieferkettengesetz bereits aus“, erklärte Pop. „So entsteht eine Lücke, in der gar keine Berichtspflichten für die Unternehmen gelten. Ohne Berichtspflichten lässt sich aber nicht nachvollziehen, ob Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten bei Umweltschutz und Menschenrechten auch wirklich einhalten.“

Verbraucher signalisierten seit Jahren ihre Unterstützung für ein Lieferkettengesetz, so die VZBV-Vorständin. „Denn nur ein solches Gesetz stellt sicher, dass nachhaltiger Konsum möglich ist.“ Ohne Lieferkettengesetz könnten Verbraucher nicht erkennen, welche Produkte tatsächlich nachhaltig und fair hergestellt worden sind, erklärte sie. „Es ist nicht nachvollziehbar, wieso die Bundesregierung den zentralen Baustein des Lieferkettengesetzes ersatzlos streicht.“

Zudem kritisierten die Verbraucherzentralen den Umgang der Bundesregierung mit Verbänden. „Dass die Verbände zwölf Stunden Zeit hatten, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu kommentieren, ist ein einmaliger Vorgang und inakzeptabel. Es gehört zu den guten Spielregeln der Demokratie, Gesetzentwürfe in Anhörungen zu reflektieren“, so Pop. „Dass dieses Vorgehen beim Lieferkettengesetz nicht gelten soll, lässt den Zweifel zu, hier soll aufs Tempo gedrückt werden, um Tatsachen zu schaffen.“

Das deutsche Lieferkettengesetz ist seit dem Jahr 2023 in Kraft. Seit dem Jahr 2024 müssen Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden den Sorgfaltspflichten im Lieferkettengesetz nachkommen. Das Kabinett möchte die Berichtspflichten über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten nun abschaffen. Zeitgleich soll am 3. September der Gesetzesentwurf für das Umsetzungsgesetz zur „EU Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) im Kabinett beschlossen werden, die die Berichtspflichten für die EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) festlegt. Dabei ist der Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene noch nicht abgeschlossen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Verbraucherzentrale-Bundesverband (Archiv)

💬 Zu den Kommentaren

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Ramona Pop

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Bundesregierung, EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie, Verbraucherzentralen, EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD)

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am Mittwoch statt, als die Bundesregierung die geplante Reform des Lieferkettengesetzes beschloss. Weitere spezifische Daten sind nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Verbraucherschützer kritisieren die geplante Reform des Lieferkettengesetzes der Bundesregierung, da Unternehmen bis 2027 nicht mehr nachweisen müssen, ob sie Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten einhalten, was eine Lücke in den Berichtspflichten schafft und nachhaltigen Konsum gefährdet.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Hintergrund für die Kritik am geplanten Aussetzen der Berichtspflichten im Lieferkettengesetz ist die laufende Überarbeitung der EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie. Verbraucherschützer befürchten, dass ohne diese Berichtspflichten die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards durch Unternehmen nicht überprüfbar ist, was nachhaltigen Konsum erschwert. Zudem wird die kurzfristige Kommentierungsfrist für Verbände als undemokratisch kritisiert, da sie auf ein hastiges Vorgehen der Bundesregierung hinweist.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird beschrieben, dass Verbraucherzentralen und andere Verbraucherschützer die geplante Reform des Lieferkettengesetzes der Bundesregierung stark kritisieren, da diese den Nachweis der Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards bis 2027 abschaffen möchte. Die fehlende Berichterstattung über die Sorgfaltspflichten wird als problematisch angesehen, da sie die Nachvollziehbarkeit der Unternehmenspraktiken in Bezug auf nachhaltigen Konsum beeinträchtigt.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Folgen oder Konsequenzen laut dem Artikel:

Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards wird nicht mehr nachgewiesen, Unternehmen haben keine Berichtspflichten, es entsteht eine Lücke bei den Berichtspflichten, Nachvollziehbarkeit der Sorgfaltspflichten ist nicht gegeben, Verbraucher können nicht erkennen, welche Produkte nachhaltig und fair sind, kritischer Umgang der Bundesregierung mit Verbänden, für den Gesetzesentwurf gab es nur eine kurze Kommentierungszeit, der Eindruck von schneller Gesetzgebung, die grundlegende Anforderungen der Demokratie missachtet.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Ramona Pop, der Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), zitiert. Sie kritisiert die geplante Reform des Lieferkettengesetzes als unzureichend, da Unternehmen bis 2027 nicht mehr nachweisen müssten, ob sie Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten. Pop betont, dass dieses Vorgehen eine Lücke schafft, in der keine Berichtspflichten gelten, was die Nachvollziehbarkeit der Unternehmensverantwortung für Umweltschutz und Menschenrechte gefährdet.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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