Zoll beschlagnahmt Goldschmuck im Wert von 12.600 Euro auf A3 bei Altdorf

Zoll beschlagnahmt Goldschmuck im Wert von 12.600 Euro auf A3 bei Altdorf

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Zoll beschlagnahmt Goldschmuck im Wert von 12.600 Euro auf A3 bei Altdorf

() – Zollbeamte des Hauptzollamts Nürnberg haben auf der A3 bei Altdorf Goldschmuck im Wert von über 12.600 sichergestellt. Das teilte das Hauptzollamt Nürnberg am Mittwoch mit.

Bei einer Routinekontrolle stoppten sie ein mit zwei Insassen, das aus der Türkei nach Belgien unterwegs war. Während der Fahrer 800 Euro Bargeld angab, fielen den Beamten 15 goldene Armreife an der Beifahrerin auf.

Die 30-jährige Frau behauptete, die Schmuckstücke geerbt zu haben, präsentierte jedoch eine aktuelle türkische Rechnung auf ihren Namen.

Sie ging fälschlicherweise davon aus, dass die Armreife unter die Freimenge für Barmittel fallen würden. Tatsächlich handelt es sich bei Goldschmuck jedoch um Waren, für die ein Freibetrag von nur 300 Euro gilt.

Gegen die Beifahrerin wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.

Die Zollbeamten setzten Einfuhrabgaben in Höhe von rund 2.800 Euro fest. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung durfte das Paar ohne den beschlagnahmten weiterreisen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Zoll (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Hauptzollamt Nürnberg, Türkei, Belgien

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Nürnberg, Altdorf, A3.

Worum geht es in einem Satz?

Zollbeamte in Nürnberg haben bei einer Kontrolle auf der A3 Goldschmuck im Wert von über 12.600 Euro von einer Reisenden beschlagnahmt und ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet, da sie fälschlicherweise annahm, dass Schmuck unter die Freimenge für Barmittel falle.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für das beschriebene Ereignis war eine Routinekontrolle der Zollbeamten auf der A3, bei der ein Auto mit zwei Insassen gestoppt wurde. Die 30-jährige Beifahrerin führte Goldschmuck im Wert von über 12.600 Euro mit, ohne die entsprechenden Zollvorschriften zu beachten. Sie vermutete fälschlicherweise, dass der Schmuck unter die Freimenge für Bargeld fällt.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Der Artikel beschreibt, dass Zollbeamte beim Hauptzollamt Nürnberg auf der A3 Goldschmuck im Wert von über 12.600 Euro sichergestellt haben, nachdem sie ein Auto stoppten. Die Beifahrerin, die die Schmuckstücke angeblich geerbt hatte, wurde wegen Steuerhinterziehung angezeigt, und es wurden Einfuhrabgaben in Höhe von rund 2.800 Euro festgesetzt.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Sicherstellung von Goldschmuck im Wert von über 12.600 Euro, Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung gegen die Beifahrerin, Festsetzung von Einfuhrabgaben in Höhe von rund 2.800 Euro, Paar durfte nach Zahlung einer Sicherheitsleistung ohne den beschlagnahmten Schmuck weiterreisen.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Das Hauptzollamt Nürnberg teilte mit, dass Zollbeamte bei einer Routinekontrolle Goldschmuck im Wert von über 12.600 Euro sichergestellt haben und dass gegen die Beifahrerin ein Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet wurde.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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