Gesellschaft: Mordfall in Pulheim rechtskräftig
Köln () – Das Landgericht Köln hat die Verurteilung eines Mannes wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge an einem 85-jährigen Rentner aus Pulheim für rechtskräftig erklärt. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Der Bundesgerichtshof hatte die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 21. großen Strafkammer vom Mai 2025 bereits im April als unbegründet verworfen.
Der Rentner war am 7. September 2023 bei einem Raubüberfall in seinem Wohnhaus in Pulheim gewaltsam zu Tode gekommen. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte zusammen mit drei weiteren Männern den Plan gefasst, den Geschädigten zu überfallen, um vermutetes Bargeld zu erbeuten.
Nachdem sie sich gewaltsam Zutritt zur Wohnung verschafft hatten, versuchten die Täter im Keller vergeblich, einen Wandtresor zu öffnen. Sie knebelten den Rentner mit Klebeband, um Hilferufe zu verhindern, und durchsuchten das Haus.
Der Angeklagte übte in Tötungsabsicht stumpfe Gewalt gegen den Hals des am Boden liegenden Opfers aus, was zu dessen Tod durch Ersticken führte. Die Täter flüchteten mit knapp 500 Euro Bargeld.
Die Kammer sah zwei Mordmerkmale als erfüllt an: Habgier und die Ermöglichung einer Straftat.
Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, unter anderem wegen der brutalen und erniedrigenden Vorgehensweise und der besonderen Schmerzen für das Opfer. Eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren sei daher unangemessen.
Zwei zum Tatzeitpunkt heranwachsende Mittäter waren bereits im Juni 2024 wegen Raubes mit Todesfolge zu Jugendstrafen verurteilt worden; auch diese Urteile sind rechtskräftig.
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Das Landgericht Köln hat die lebenslange Verurteilung eines Mannes wegen Mordes in Tateinheit mit Raubmord an einem 85-jährigen Rentner rechtskräftig bestätigt, nachdem dieser bei einem Überfall gewaltsam zu Tode kam.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
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- Vermutetes Bargeld im Wohnhaus
- Gewaltsames Eindringen in die Wohnung
- Knebelung des Rentners zur Verhinderung von Hilferufen
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