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Berliner Justizsenatorin hält AfD-Verbotsverfahren für aussichtslos
Berlin () – Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hält ein von der SPD gefordertes bundesweites AfD-Verbotsverfahren derzeit für praktisch aussichtslos. Es müsse der Partei nachgewiesen werden, dass sie planvoll, aktiv und kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgehe, „und zwar in ihrer Gesamtheit“, sagte die frühere Vizepräsidentin des Verfassungsschutzes der „Süddeutschen Zeitung“.
Ein solcher Nachweis lasse sich bei der AfD aber auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse nur schwer führen.
„Was es als Nachweis bräuchte, wäre ein Konzept, etwa zur Ausweisung deutscher Staatsbürger mit Migrationsgeschichte, das der Parteispitze zurechenbar ist und das auf eine tatsächliche Umsetzung abzielt.“ Also nicht nur ein Reden über „Remigration“, sondern es müsse auch ein Umsetzungskonzept vorliegen.
Aus ihrer Sicht habe die AfD dazugelernt. „Sie agiert strategisch und bewegt sich zumeist haarscharf unterhalb der Schwelle dessen, was ihr juristisch gefährlich werden könnte.“
Sie empfiehlt deshalb ein kleinteiligeres Vorgehen.
„Das Verbot einzelner als gesichert rechtsextrem eingestufter AfD-Landesverbände sollte ernsthaft geprüft werden“, sagte Badenberg der SZ. „Die Initiative dafür müssten allerdings die jeweiligen Landesregierungen ergreifen.“
Eine weitere, bislang kaum genutzte Möglichkeit sei das Instrument der Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 des Grundgesetzes. Damit könne „das Bundesverfassungsgericht beispielsweise, zeitlich begrenzt, das aktive wie passive Wahlrecht und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkennen“.
Sie halte es „für einen Fehler, dass dieses Verfahren nicht schon vor Jahren im Fall von Björn Höcke angestoßen wurde“. Das wäre eine „deutliche Botschaft“ gewesen.
Höcke ist Vorsitzender der Thüringer AfD.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Felor Badenberg (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Felor Badenberg, Björn Höcke
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
CDU, SPD, AfD, Verfassungsschutz, Bundesverfassungsgericht, Grundgesetz
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Thüringen.
Worum geht es in einem Satz?
Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg sieht die von der SPD geforderte Möglichkeit eines bundesweiten Verbots der AfD als schwierig an, da der Nachweis für planvolles, demokratiefeindliches Handeln der Partei kaum zu führen sei, und empfiehlt stattdessen ein gezielteres Vorgehen, zum Beispiel durch die Prüfung von Verboten einzelner Landesverbände und die Nutzung von Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 des Grundgesetzes.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg sieht ein bundesweites AfD-Verbotsverfahren als nahezu aussichtslos an, weil es schwierig sei, der Partei planvolles Handeln gegen die demokratische Grundordnung nachzuweisen. Sie betont, dass ein konkretes Konzept, etwa zur „Remigration“, nötig wäre, um rechtliche Schritte zu rechtfertigen. Stattdessen plädiert sie für ein gezielteres Vorgehen, wie etwa die Prüfung von Verboten einzelner Landesverbände.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel äußert sich die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) skeptisch zu einem bundesweiten AfD-Verbotsverfahren, weil der Nachweis für eine systematische Gefährdung der demokratischen Grundordnung als schwierig erachtet wird. Sie schlägt vor, stattdessen gezielte Maßnahmen gegen einzelne, klar als rechtsextrem eingestufte AfD-Landesverbände zu prüfen und weist auf ungenutzte rechtliche Möglichkeiten hin, die bereits früher hätten genutzt werden können.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Schwierigkeiten beim Nachweis von Verstößen der AfD gegen die demokratische Grundordnung, Notwendigkeit eines konkreten Umsetzungskonzepts zur Remigration, strategische Agierung der AfD unterhalb juristischer Grenzen, Überprüfung einzelner AfD-Landesverbände auf rechtsextreme Tendenzen, Initiative der Landesregierungen für Verbotsverfahren, Nutzung des Instruments der Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 des Grundgesetzes, vorübergehender Entzug von Wahlrechten und Ämtern durch das Bundesverfassungsgericht, und verpasste Gelegenheit, frühzeitig gegen Björn Höcke vorzugehen.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Felor Badenberg, der Berliner Justizsenatorin (CDU), zitiert. Sie führt aus, dass ein bundesweites Verbotsverfahren gegen die AfD derzeit als praktisch aussichtslos angesehen wird, da es schwierig sei, der Partei einen planvollen und aktiven Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung nachzuweisen. Sie schlägt stattdessen vor, dass die Landesregierungen ein Verbot einzelner als rechtsextrem eingestufter AfD-Landesverbände prüfen sollten.
Berliner Justizsenatorin fordert strategisches Vorgehen
In Berlin, wo die politischen Wellen oft hochgehen, äußerte die Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) Bedenken gegenüber einem bundesweiten AfD-Verbot. Mal ganz ehrlich, um die Partei rechtlich dingfest zu machen, bräuchte man stichhaltige Nachweise – und die sind rar gesät. Stattdessen schlägt Badenberg vor, gezielt gegen bestimmte Landesverbände vorzugehen; schließlich, warum nicht die bestehenden Rechtsinstrumente nutzen?
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