Schleswig-Holsteins Innenministerin kritisiert Änderung des Baugesetzbuches

Schleswig-Holsteins Innenministerin kritisiert Änderung des Baugesetzbuches

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Schleswig-Holsteins Innenministerin kritisiert Änderung des Baugesetzbuches

Kiel () – Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) hat die geplante Änderung des Baugesetzbuches zur sogenannten Gemeindeöffnungsklausel scharf kritisiert. Der Bundesrat stimmte am Freitag der Neuregelung zu, die es Gemeinden erleichtert, Windkraftanlagen auch außerhalb der landesplanerischen Vorrangflächen zu errichten.

Sütterlin-Waack warnte vor einem „Wildwuchs“ bei der Windkraftplanung.

Die Ministerin erklärte, dass die Neufassung des Gesetzes die bisherigen Bemühungen des Landes konterkariere, die Windkraft auf bestimmte Potenzialflächen zu konzentrieren. Künftig könnten Ziele der Raumordnung, wie etwa Siedlungsabstände, gemeindlichen Windenergiegebieten nicht mehr entgegengehalten werden.

Dies gelte auch für Bestandsanlagen außerhalb der landesplanerischen Kulisse, für die Gemeinden nun Bebauungspläne erstellen könnten.

Die Landesregierung werde die Neuregelung nun auf mögliche Folgen für Schleswig-Holstein prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden, teilte Sütterlin-Waack mit. Die beschlossene Änderung ist bis zum Inkrafttreten der neuen Regionalpläne für Windenergie befristet, spätestens jedoch bis Ende 2027. Die Landesregierung strebt an, die überarbeiteten Pläne noch in dieser Legislaturperiode, also bis Mitte 2027, zu verabschieden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Windräder (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Sabine Sütterlin-Waack

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Schleswig-Holsteins Innenministerium, Sabine Sütterlin-Waack (CDU), Bundesrat, Landesregierung.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Kiel, Schleswig-Holstein

Worum geht es in einem Satz?

Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack kritisiert die vom Bundesrat beschlossene Änderung des Baugesetzbuches zur Gemeindeöffnungsklausel, da sie Wildwuchs bei der Windkraftplanung befürchtet und die bisherigen Anstrengungen zur Konzentration der Windkraft auf spezifische Flächen untergraben sieht.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Hintergrund des beschriebenen Ereignisses ist die beschlossene Änderung des Baugesetzbuches zur sogenannten Gemeindeöffnungsklausel, die es Gemeinden erleichtert, Windkraftanlagen außerhalb der festgelegten Vorrangflächen zu errichten. Dies wurde kritisiert von Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack, die vor „Wildwuchs“ bei der Windkraftplanung warnt und besorgt ist, dass die gesetzliche Neuregelung die bisherigen Bemühungen zur konzentrierten Windkraftnutzung konterkariert.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Die schleswig-holsteinische Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack kritisierte die Neuregelung des Baugesetzbuches zur Gemeindeöffnungsklausel scharf und warnte vor einem möglichen „Wildwuchs“ bei der Windkraftplanung. Die Landesregierung plant, die Folgen der Änderung zu prüfen und ihre Vorgehensweise anzupassen.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Wildwuchs bei der Windkraftplanung, Konterkarierung der bisherigen Bemühungen des Landes, keine Berücksichtigung von Siedlungsabständen bei gemeindlichen Windenergiegebieten, Möglichkeit für Gemeinden, Bebauungspläne für Bestandsanlagen außerhalb der landesplanerischen Kulisse zu erstellen, Prüfung der Neuregelung auf mögliche Folgen für Schleswig-Holstein, Neuregelung bis zum Inkrafttreten der neuen Regionalpläne befristet, Überarbeitung der Pläne bis Mitte 2027 angestrebt.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) zitiert. Sie kritisiert die geplante Änderung des Baugesetzbuches als einen möglichen „Wildwuchs“ bei der Windkraftplanung und warnt, dass die Gesetzesänderung die bisherigen Bemühungen des Landes, die Windkraft auf bestimmte Flächen zu konzentrieren, konterkariere.

Kiel: Ein Zentrum für Windenergie

Kiel, die Landeshauptstadt von Schleswig-Holstein, spielt eine Schlüsselrolle im Bereich der Windenergie in Deutschland. Die Stadt ist nicht nur ein wichtiger Hafen, sondern auch ein bedeutendes Zentrum für erneuerbare Energien. In den letzten Jahren hat Kiel verstärkt in Windkraftprojekte investiert, um die Klimaziele zu erreichen. Die geplanten Änderungen im Baugesetzbuch könnten jedoch die städtische Planung und Entwicklung hinsichtlich Windkraftanlagen beeinflussen. Es bleibt abzuwarten, wie diese Gesetze die Zukunft von Windenergie in Kiel gestalten werden.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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