Änderung der Vergütung für Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern

Politik in Mecklenburg-Vorpommern: Windkraftregelung angepasst

() – Die Regierungsfraktionen von SPD und Linken haben eine grundlegende Änderung des Gesetzentwurfes zur Bürger- und Gemeindenbeteiligung beschlossen. Die ursprünglich vorgesehenen Beteiligungssätze von in der Regel 0,6 Cent pro erzeugter Kilowattstunde für Windkraftanlagen wurden auf einen Festbetrag von jährlich 10.000 pro installiertem Megawatt Leistung reduziert.

Dies bedeutet eine Halbierung der Vergütung auf etwa 0,3 Cent pro erzeugter Kilowattstunde für eine typische Windkraftanlage der 5 Megawatt-Klasse.

Hannes Damm, energiepolitischer Sprecher der im Landtag , begrüßt die Korrektur und betont, dass die ursprünglichen Beteiligungssätze nicht zu höheren Einnahmen für die Bürger und Gemeinden geführt hätten. Vielmehr hätten sie die Energiewende gefährdet, da viele Projekte unwirtschaftlich geworden wären.

Damm hebt hervor, dass die neue Regelung eine faire finanzielle Teilhabe vor Ort sicherstellt und bereits vor über einem Jahr von den Grünen vorgeschlagen wurde.

Allerdings bleibt die finanzielle Beteiligung an Bestandsanlagen weiterhin ungelöst. Betreiber von Windkraftanlagen, die vor Inkrafttreten des aktuellen errichtet wurden, sind nicht zur Zahlung einer Abgabe an Anwohner oder Gemeinden verpflichtet.

Damm kritisiert dies als ungerecht und kündigt einen Änderungsantrag an, der auch eine verpflichtende Zahlung für Altanlagen vorsieht.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Windräder (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

SPD, Linke, Grüne, Landtag Mecklenburg-Vorpommern

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern

Worum geht es in einem Satz?

Die Regierungsfraktionen von SPD und Linken haben den Gesetzentwurf zur Bürger- und Gemeindenbeteiligung für Windkraftanlagen geändert, wodurch die Vergütung von 0,6 Cent pro erzeugter Kilowattstunde auf einen Festbetrag von 10.000 Euro pro installiertem Megawatt reduziert wird, was eine Halbierung der Vergütung zur Folge hat, während die finanzielle Beteiligung an Bestandsanlagen weiterhin ungelöst bleibt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Grundlegende Änderung des Gesetzentwurfes zur Bürger- und Gemeindenbeteiligung
  • Ursprüngliche Beteiligungssätze von 0,6 Cent pro Kilowattstunde
  • Reduzierung auf jährlichen Festbetrag von 10.000 Euro pro installiertem Megawatt
  • Halber Vergütungsbetrag von etwa 0,3 Cent pro Kilowattstunde
  • Kritik an den ursprünglichen Beteiligungssätzen durch Hannes Damm
  • Hinweis auf wirtschaftliche Unrentabilität vieler Projekte
  • Fairness der finanziellen Teilhabe vor Ort
  • Gelöste Frage der finanziellen Beteiligung an Bestandsanlagen
  • Ankündigung eines Änderungsantrags für verpflichtende Zahlungen bei Altanlagen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Regierungsfraktionen von SPD und Linken beschließen Änderung des Gesetzentwurfes
  • Beteiligungssätze für Windkraftanlagen von 0,6 Cent pro kWh auf 10.000 Euro pro installierten MW reduziert
  • Vergütung halbiert auf etwa 0,3 Cent pro kWh für 5 MW-Anlagen
  • Hannes Damm (Grüne) begrüßt Korrektur
  • Ursprüngliche Sätze führten nicht zu höheren Einnahmen für Bürger und Gemeinden
  • Neue Regelung sichert faire finanzielle Teilhabe vor Ort
  • Regelung wurde von den Grünen bereits vor über einem Jahr vorgeschlagen
  • Finanzielle Beteiligung an Bestandsanlagen bleibt ungelöst
  • Betreiber von Altanlagen nicht zur Zahlung an Anwohner oder Gemeinden verpflichtet
  • Damm kritisiert Ungerechtigkeit und kündigt Änderungsantrag an

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Halbierung der Vergütung auf ca. 0,3 Cent pro kWh
  • Sicherstellung fairer finanzieller Teilhabe vor Ort
  • Gefährdung der Energiewende durch unwirtschaftliche Projekte
  • Ungelöstes Problem der finanziellen Beteiligung an Bestandsanlagen
  • Ungerechtigkeit für Anwohner von Altanlagen
  • Ankündigung eines Änderungsantrags für verpflichtende Zahlungen an Anwohner bei Altanlagen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Hannes Damm, dem energiepolitischen Sprecher der Grünen im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, zitiert. Er begrüßt die Korrektur des Gesetzentwurfs und betont, dass die ursprünglichen Beteiligungssätze nicht zu höheren Einnahmen für die Bürger und Gemeinden geführt hätten.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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