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SPD: Bislang keine Entscheidung über Verfassungsgericht-Vizeposten
Berlin () – Die SPD hat Darstellungen widersprochen, wonach sich Union und Sozialdemokraten im Bundestag darauf geeinigt hätten, dass die Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf nicht Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts werden soll.
„Alle drei Nominierten für das Bundesverfassungsgericht sind herausragend qualifizierte Juristen und damit fachlich exzellent für Karlsruhe geeignet“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, der „Welt“ (Mittwochsausgabe).
Über die Frage, wer Doris König letztendlich als Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts nachfolge, entscheide aber nicht der Bundestag, sondern souverän der Bundesrat. „Hier gibt es folglich keine Vorfestlegung.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesverfassungsgericht (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Frauke Brosius-Gersdorf, Dirk Wiese, Doris König
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
SPD, Union, Bundesverfassungsgericht, Doris König, Bundesrat
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Karlsruhe.
Worum geht es in einem Satz?
Die SPD widerspricht Berichten über eine Einigung im Bundestag, dass Frauke Brosius-Gersdorf nicht Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts werden soll, und betont, dass die Entscheidung über die Nachfolge der Bundesrat trifft, nicht der Bundestag.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist die Diskussion über die Nachfolge der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts. Die SPD weist Berichte zurück, die eine Einigung von Union und SPD über die ablehnende Haltung gegenüber der Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf behaupten. Sie betonen, dass alle Nominierten qualifiziert sind und der Bundesrat letztendlich die Entscheidung trifft.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird beschrieben, dass die SPD den Berichten widerspricht, wonach eine Einigung im Bundestag bezüglich der Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts getroffen wurde. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion betont, dass die Entscheidung nicht im Bundestag, sondern souverän im Bundesrat fallen wird, was eine Vorfestlegung ausschließt.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Widerspruch der SPD zu Darstellungen über die Einigung von Union und Sozialdemokraten,
- Keine Vorfestlegung bezüglich der Nachfolge von Doris König als Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts,
- Entscheidung über die Nachfolge liegt beim Bundesrat, nicht beim Bundestag.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Dirk Wiese, der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, betont, dass alle drei Nominierten für das Bundesverfassungsgericht sehr qualifiziert sind. Er erklärt zudem, dass die Entscheidung über die Nachfolge von Doris König nicht vom Bundestag, sondern vom Bundesrat getroffen wird, weshalb es keine Vorfestlegung gäbe.
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