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Union kritisiert Gerichtsentscheidung zu Aufnahmeprogramm
Berlin () – Der außenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Hardt (CDU), hat den Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts zum Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan kritisiert und gefordert, dieses trotzdem zu beenden.
„Das Bundesaufnahmeprogramm war maximal intransparent und getrieben von Pro-Migration-NGOs“, sagte Hardt der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Mittwochsausgabe). „Wir stehen zu unserem Wahlversprechen, dieses Programm abzuwickeln.“
Hardt fügte an, die rechtliche Überprüfung der getätigten Zusagen durch die Bundesregierung sei noch nicht abgeschlossen, das federführende Innenministerium habe sich zu dieser Frage noch gar nicht eingelassen. „Die Einzelfallentscheidung des Verwaltungsgerichts entspricht nicht dem Willen der Wähler und sollte auf Oberverwaltungsgerichtsebene im normalen Rechtsgang überprüft werden“, sagte Hardt der FAZ.
Auch müsse man überprüfen, wer solche Zusagen auf welcher rechtlichen Grundlage gegeben habe. „Wenn Deutschland tatsächlich rechtlich verpflichtet sein sollte, Personen aus dem früheren Programm aufzunehmen, möchte ich wissen, wer auf welcher Rechtsgrundlage damals Zusagen gegeben haben, die Deutschland heute binden.“
Im Streit über das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan hatte das Berliner Verwaltungsgericht gerade einer afghanischen Wissenschaftlerin Recht gegeben und die Bundesregierung verpflichtet, der Frau und ihren Angehörigen Visa zur Einreise nach Deutschland auszustellen. Die Betroffenen hatten schon im Oktober 2023 eine Aufnahmezusage im Rahmen des 2022 geschaffenen Bundesaufnahmeprogramms erhalten.
Die Erteilung des Visums war aber immer wieder an Einwänden gescheitert. Die Frau befürchtete zuletzt, aus Pakistan zurück nach Afghanistan abgeschoben zu werden. Die Richter stellten nun klar, dass sich die Bundesregierung durch die Aufnahmezusagen rechtlich gebunden habe.
Die außenpolitische Sprecherin der Grünen, Deborah Düring, forderte, dass Afghanen mit Aufnahmezusage „unverzüglich“ nach Deutschland gebracht werden. „Es ist ein Armutszeugnis, dass erst ein Gericht die Bundesregierung dazu zwingen muss, ihre eigenen Aufnahmezusagen einzuhalten“, sagte sie der FAZ. „Wer Schutz verspricht, darf Menschen nicht monatelang im Ungewissen lassen.“ Zudem müsse die Bundesregierung „alle Visaverfahren zügig zum Abschluss bringen und das dafür zuständige Personal umgehend wieder nach Pakistan entsenden“, sagte Düring der FAZ.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Jürgen Hardt (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die vollständigen Namen der Personen, die im Artikel vorkommen, sind:
Jürgen Hardt, Deborah Düring
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Hier sind die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen:
CDU, Unionsfraktion, Berliner Verwaltungsgericht, Bundesregierung, FAZ, Grünen, Innenministerium, Oberverwaltungsgericht, Pro-Migration-NGOs, Bundesaufnahmeprogramm, pakistanischen Visaverfahren.
Wann ist das Ereignis passiert?
Der Zeitraum, in dem das beschriebene Ereignis stattfand, ist nicht ausdrücklich erwähnt. Die erwähnte Aufnahmezusage erfolgte jedoch im Oktober 2023.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Deutschland und Pakistan.
Worum geht es in einem Satz?
Jürgen Hardt (CDU) kritisiert den Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts zum Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan und fordert dessen Beendigung, während Grünen-Politikerin Deborah Düring die Bundesregierung drängt, ihre Zusagen für die Aufnahme von Afghanen einzuhalten.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für das beschriebene Ereignis ist das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, das die Bundesregierung verpflichtet hat, einer afghanischen Wissenschaftlerin und ihren Angehörigen Visa zur Einreise nach Deutschland auszustellen. Dies geschah im Kontext des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan, das von Jürgen Hardt kritisiert wurde. Er bezeichnete das Programm als intransparent und forderte dessen Abwicklung, während auch die rechtliche Verpflichtung der Bundesregierung, Zusagen an afghanische Staatsbürger einzuhalten, in Frage gestellt wurde.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Der außenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Hardt, kritisierte den Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts zum Bundaufnahmeprogramm für Afghanistan und forderte dessen Beendigung, während die Grünen-Politikerin Deborah Düring die Bundesregierung dazu drängte, Afghanen mit Aufnahmezusage umgehend nach Deutschland zu bringen und kritisierte die Verzögerungen. Die Medien berichten über die rechtlichen Verpflichtungen der Bundesregierung, die durch Gerichtsurteile gestärkt wurden.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Einstellung des Bundesaufnahmeprogramms, rechtliche Überprüfung der Zusagen, Überprüfung der rechtlichen Grundlagen der Zusagen, Verpflichtung der Bundesregierung zur Visa-Erteilung, unverzügliche Aufnahme von Afghanen mit Zusagen, zügige Abschluss der Visaverfahren, Rücksendung des zuständigen Personals nach Pakistan.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Jürgen Hardt (CDU) kritisierte den Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts zum Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan als "maximal intransparent" und forderte, das Programm abzuwickeln. Er betonte zudem, dass die rechtliche Überprüfung der Zusagen der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen sei und die Einzelfallentscheidung nicht dem Willen der Wähler entspreche.
Berlin und die Herausforderungen der Aufnahme von Flüchtlingen
Berlin ist nicht nur die Hauptstadt Deutschlands, sondern auch ein politisches Zentrum, in dem wichtige Entscheidungen über Migration und Integration getroffen werden. In letzter Zeit steht die Stadt im Fokus der Debatten über das Bundesaufnahmeprogramm für afghanische Flüchtlinge. Diese Diskussionen werden besonders von innenpolitischen Akteuren wie dem außenpolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Hardt, geprägt. Er hat das Programm als intransparent kritisiert und fordert eine Überprüfung der rechtlichen Grundlagen. Die Reaktion des Berliner Verwaltungsgerichts zeigt, dass die rechtlichen Verpflichtungen der Bundesregierung ernst genommen werden müssen.
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