Hamburger Gericht weist Klage gegen Sternbrücken-Neubau ab

Hamburger Gericht weist Klage gegen Sternbrücken-Neubau ab

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Hamburg: Gericht entscheidet über Brückenbauprojekt

() – Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat eine Klage gegen den Neubau der Eisenbahnüberführung Sternbrücke abgewiesen. Das Gericht teilte am Dienstag mit, dass die Klage einer anerkannten Umweltvereinigung gegen den Planfeststellungsbeschluss für das Brückenbauprojekt keinen Erfolg hatte.

Das Gericht bestätigte seine bereits aus einem Eilverfahren bekannte Rechtsauffassung, dass die von den Klägern beanstandeten Verfahrensfehler nicht vorlagen.

Auch die denkmalschutzrechtlichen Bedenken gegen den Abriss der seit 1926 bestehenden Brücke und angrenzender Gebäude seien nicht durchgreifend, da die Behörde dem öffentlichen Interesse am Neubau zurecht Vorrang eingeräumt habe.

Zudem wies das Gericht den Einwand zurück, der sogenannte Tripod-Entwurf sei eine bessere Alternative. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, allerdings kann dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Hamburger Oberverwaltungsgericht, Umweltvereinigung, Bundesverwaltungsgericht

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Hamburg

Worum geht es in einem Satz?

Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hat eine Klage einer Umweltvereinigung gegen den Neubau der Eisenbahnüberführung Sternbrücke abgewiesen und die Planung als rechtmäßig erachtet, da verfahrensrechtliche Mängel und denkmalrechtliche Bedenken nicht ausreichend waren.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

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Welche Konsequenzen werden genannt?

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  • Denkmalschutzrechtliche Bedenken nicht ausreichend
  • Öffentliches Interesse am Neubau hat Vorrang
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  • Möglichkeit zur Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

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