Umweltrechtliche Entscheidung in Duisburg-Baerl
Duisburg () – Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Bau der geplanten Deponie Lohmannsheide in Duisburg-Baerl gestoppt. Das Gericht teilte am Freitag mit, dass es einen Antrag auf sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses abgelehnt habe.
Der Beschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom Juni 2024 sei voraussichtlich rechtswidrig.
Der 20. Senat des Gerichts begründete seine Entscheidung damit, dass zunächst ein bergrechtlich erforderlicher Abschlussbetriebsplan für die bestehende Bergehalde vorliegen müsse. Dieser müsse von der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg geprüft und zugelassen werden.
Die Prüfung der Deponie durch die Bezirksregierung Düsseldorf könne diese bergrechtliche Prüfung nicht ersetzen.
Zudem habe die Bezirksregierung Düsseldorf selbst nicht ausreichend untersucht, ob der Standort für eine Deponie geeignet sei. Insbesondere seien mögliche Grundwasserbelastungen und erforderliche Sanierungsmaßnahmen nicht im erforderlichen Umfang geprüft worden.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Gegen den Planfeststellungsbeschluss liegen mehrere Klagen vor, unter anderem von einem Umweltverband.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justizzentrum (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen. Es werden lediglich Institutionen und Orte genannt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierung Düsseldorf, Bezirksregierung Arnsberg, Umweltverband
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Datum des Ereignisses ist der Freitag, an dem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mitteilte, dass der Antrag auf sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses abgelehnt wurde. Der Beschluss der Bezirksregierung Düsseldorf stammt aus Juni 2024.
Ein genaues Datum für den Freitag wird jedoch nicht angegeben.
Zusammenfassend: Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Duisburg, Duisburg-Baerl, Bezirksregierung Düsseldorf, Bezirksregierung Arnsberg.
Worum geht es in einem Satz?
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Bau der Deponie Lohmannsheide in Duisburg-Baerl gestoppt, weil eine erforderliche bergrechtliche Prüfung und Zustimmung fehlt und der Standort nicht ausreichend untersucht wurde.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Ablehnung des Antrags auf sofortige Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses
- Rücknahme der Genehmigung durch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
- Mangelnde Prüfung der Eignung des Deponiestandorts durch die Bezirksregierung Düsseldorf
- Fehlender bergrechtlicher Abschlussbetriebsplan für die bestehende Bergehalde
- Unzureichende Untersuchung möglicher Grundwasserbelastungen und Sanierungsmaßnahmen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Bau der Deponie Lohmannsheide gestoppt
- Antrag auf sofortige Vollziehung abgelehnt
- Planfeststellungsbeschluss voraussichtlich rechtswidrig
- Notwendigkeit eines Abschlussbetriebsplans für bestehende Bergehalde
- Prüfung durch Bezirksregierung Düsseldorf unzureichend
- Mögliche Grundwasserbelastungen nicht ausreichend untersucht
- Beschluss des Oberverwaltungsgerichts unanfechtbar
- Vorliegen von mehreren Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.
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