Schnieder will Parken von E-Scootern auf Gehwegen einschränken

E-Scooter und Fahrräder auf Bürgersteig, Symbol für neue Verkehrsgesetze und städtische Mobilität.

Schnieder will Parken von E-Scootern auf Gehwegen einschränken

() – Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) will den Kommunen das geben, das Abstellen von Leih-E-Scootern und Leihrädern auf dem Bürgersteig zu verbieten. Das geht aus einem neuen Referentenentwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften hervor, über den der „Tagesspiegel“ berichtet.

Demnach sollen Fahrräder und E-Scooter zwar grundsätzlich auf dem Bürgersteig und in Fußgängerzonen geparkt werden dürfen, sofern „dadurch andere nicht gefährdet oder behindert werden können“. Das gilt allerdings nur für private Fahrzeuge.

Das gewerbliche Anbieten von Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen – also E-Scootern – auf öffentlichen Straßen zum Zweck der stationsunabhängigen Vermietung sei kein zulässiges Parken im Sinne dieser Verordnung, heißt es in dem Dokument. Anders gesagt: Die Roller von Verleihfirmen dürfen nicht mehr ohne Weiteres auf dem Bürgersteig oder in der Fußgängerzone abgestellt werden. Die Vermietung sei „nicht als Teil des ruhenden Verkehrs im Sinne des Straßenverkehrsrechts zu qualifizieren“, erklärt das Verkehrsministerium.

„Elektrokleinstfahrzeuge sind im Mobilitätsmix unserer Städte kaum mehr wegzudenken“, sagte Verkehrsminister Schnieder dem „Tagesspiegel“. Seit deren Markteinführung 2019 hätten sich die Gegebenheiten jedoch verändert. „Immer mehr Mietroller und Mietfahrräder erhitzen seitdem allerorts die Gemüter“, so der CDU-Politiker.

„Wir schaffen nun Rechtsklarheit, wie unter anderem das Abstellen künftig geregelt werden kann“, sagte Schnieder. Anbieter müssten jetzt mit den Kommunen ein lokales Konzept ausarbeiten. „Die Städte können dann auch die Abstellregeln für die Anbieter vorgeben – je nach Situation vor Ort zum Beispiel in gekennzeichneten Flächen, Stationen oder eben überall.“

Dieser Passus „bedeutet de facto ein Abstellverbot für Sharing-Fahrzeuge im öffentlichen Raum“, sagte ein Sprecher der Plattform Shared Mobility (PSM), die die Interessen der Mobilitätsplattformen Voi, Bolt, Uber und Lime vertritt, dem „Tagesspiegel“.

Mit dieser neuen Regelung würde die Branche „regulatorisch vom Markt gefegt“. Nur durch flexible Abstellung im öffentlichen Raum könne die geteilte Mikromobilität dort verfügbar sein, wo sie gebraucht werde, sagte der PSM-Sprecher. Ein stationsbasiertes System sei „flächendeckend weder finanzierbar noch praktikabel“. Der Verbandssprecher appellierte an die Politik: „Streichen Sie diesen Passus, bevor irreparabler Schaden entsteht.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: E-Scooter-Verleiher (Archiv)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

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Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

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Wann ist das Ereignis passiert?

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Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder plant eine Gesetzesänderung, die es Kommunen erlaubt, das Abstellen von Leih-E-Scootern und Leihrädern auf Bürgersteigen zu verbieten, um die veränderten Rahmenbedingungen des urbanen Verkehrs klarer zu regeln, was von Mobilitätsanbietern als potenzielles Abstellverbot für Sharing-Fahrzeuge kritisiert wird.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Hintergrund für die Regelung ist die zunehmende Problematik des Abstellens von Leih-E-Scootern und Leihrädern auf Bürgersteigen und in Fußgängerzonen, die zu Behinderungen und Gefährdungen führen. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder reagiert auf diese Situation, um klare Regeln für das Abstellen in städtischen Räumen zu schaffen und den Kommunen mehr Kontrolle zu geben. Die Veränderungen im Mobilitätsmix seit der Markteinführung der E-Scooter 2019 erforderten ein Überdenken der bisherigen Regelungen.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird beschrieben, dass Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder plant, Kommunen das Recht zu geben, das Abstellen von Leih-E-Scootern auf Bürgersteigen zu verbieten, was auf wachsendes Unbehagen in der Öffentlichkeit reagiert. Die Plattform Shared Mobility äußert zudem Bedenken, dass diese Regelung die Sharing-Branche gefährden könnte und appelliert an die Politik, den entsprechenden Passus zu streichen.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:

Rechtsklarheit für Abstellregeln, Abstellverbot für Sharing-Fahrzeuge im öffentlichen Raum, regulatorische Einschränkungen für die Branche, Einschränkung der Verfügbarkeit geteilter Mikromobilität, Herausforderungen für stationsbasierte Systeme, Appell an die Politik, möglichen irreparablen Schaden.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Plattform Shared Mobility (PSM) zitiert. Ein Sprecher erklärt, dass die neue Regelung faktisch ein Abstellverbot für Sharing-Fahrzeuge im öffentlichen Raum bedeutet und warnt, dass die Branche dadurch regulatorisch vom Markt gefegt würde. Er appelliert an die Politik, diesen Passus zu streichen, um irreparablen Schaden zu vermeiden.

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