Hubigs Vorstoß zu Umgangsrecht bei Gewalt stößt auf Zustimmung

Stefanie Hubig, Justizministerin, diskutiert Reformen zu Sorgerecht bei Partnerschaftsgewalt.

Hubigs Vorstoß zu Umgangsrecht bei Gewalt stößt auf Zustimmung

Berlin () – Die von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD), in Fällen von Partnerschaftsgewalt den Umgang von Tätern mit ihren Kindern einzuschränken, stoßen auf ein positives Echo.

„CDU, CSU und SPD sind sich darin einig, dass die Rechte eines Vaters, der die Mutter schlägt, deutlich eingeschränkt werden müssen“, sagte Günter Krings, stellvertretender Chef der Unionsfraktion im , den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben).

Es gehe dabei nicht um Bestrafung, sondern um den Schutz der Kinder. Denn die seien von derartiger Gewalt fast immer mit betroffen und könnten mit solchen Erfahrungen nicht umgehen. „Wer in dieser Form Gewalt ausübt, wird auch kaum ein guter Vater sein können“, erklärte der CDU-Mann. Er freue sich daher, dass die Justizministerin dieses Vorhaben der mit Priorität angehe.

Auch die Opposition begrüßt den Vorstoß der SPD-Ministerin, drängt aber gleichzeitig zur Eile. „Wer Gewalt gegen seine Partnerin ausübt, kann im Trennungsfall nicht das Sorgerecht für Kinder bekommen. Diese Regelung ist überfällig“, sagte Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher der Grünen, den Funke-Zeitungen.

Er kritisiert aber, dass die schwarz-rote Koalition nicht aufbaue auf das, was unter der vorherigen erarbeitet worden sei. „Angesichts der Vorarbeiten der letzten Wahlperiode gibt es keinen plausiblen Grund, warum das Gesetz nicht im Sofortprogramm der Bundesregierung enthalten war“, erklärte Limburg. Er schließt daraus, dass der Kampf gegen Gewalt in Familien bei dieser Koalition „offenbar leider keine Priorität“ hat.

Hubig hatte angekündigt, im Rahmen des Kampfs gegen häusliche Gewalt das Umgangs- und Sorgerecht reformieren zu wollen. Wer seine Partnerin schlage, sagte sie, müsse damit rechnen, dass er seine Kinder nicht mehr sehen dürfe – oder nur noch im Beisein einer Begleitperson. Bislang kann das Sorge- und Umgangsrecht eines Elternteils eingeschränkt werden, wenn das Kind selbst Gewalt erfährt – aber nicht, wenn die Partnerin oder der Partner betroffen ist. Fachverbände fordern seit langem eine Reform.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Stefanie Hubig (Archiv)
💬 Kommentare hier erwünscht

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Stefanie Hubig, Günter Krings, Helge Limburg

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind: SPD, CDU, CSU, Funke-Mediengruppe, Grüne, Bundesregierung.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Justizministerin Stefanie Hubig plant, in Fällen von Partnerschaftsgewalt das Umgangsrecht von Tätern mit ihren Kindern zu reformieren, was auf Zustimmung von CDU, CSU und SPD stößt, während die Opposition zur Eile drängt, da die Regelung als überfällig gilt.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis sind die Bemühungen der Justizministerin Stefanie Hubig, den Schutz von Kindern in Fällen von Partnerschaftsgewalt zu verbessern. Die geplanten Reformen zielen darauf ab, das Sorgerecht von Vätern, die ihre Partnerinnen misshandeln, einzuschränken. Dies geschieht aus der Erkenntnis, dass Kinder häufig von solcher Gewalt betroffen sind und die Wahrung ihrer Sicherheit und ihres Wohlergehens Priorität hat. Fachverbände fordern schon länger Veränderungen in diesem Bereich.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Die Pläne von Justizministerin Stefanie Hubig zur Einschränkung des Umgangs von Tätern häuslicher Gewalt mit ihren Kindern finden sowohl in der Koalition als auch in der Opposition positive Resonanz. Während CDU und SPD die Maßnahmen unterstützen, kritisieren die Grünen, dass die Umsetzung überfällig sei und nicht auf den bereits erarbeiteten Vorarbeiten aufbaue.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Einschränkung des Umgangs von Tätern mit ihren Kindern, Schutz der Kinder, keine Vergabe des Sorgerechts an gewalttätige Partner, Notwendigkeit von Begleitpersonen bei Umgang, Reform des Umgangs- und Sorgerechts.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Günter Krings, stellvertretender Chef der Unionsfraktion im Bundestag, sagte, dass die Rechte eines Vaters, der die Mutter schlägt, deutlich eingeschränkt werden müssen, um den Kindern, die von solcher Gewalt betroffen sind, zu schützen. Helge Limburg von den Grünen begrüßt den Vorstoß, fordert jedoch mehr Eile und kritisiert, dass die Koalition nicht auf den bisherigen Arbeiten aufbaut.

Berlin

Berlin ist die beeindruckende Hauptstadt Deutschlands, bekannt für ihre reiche und Kultur. Die Stadt vereint historische Stätten mit modernem Lebensstil und zieht täglich Touristen aus aller Welt an. In Berlin finden zahlreiche politische Entscheidungen statt, die deutschlandweite Auswirkungen haben. Die Stadt ist berühmt für ihre vielfältige Kunstszene, einschließlich Museen, Theatern und Galerien. Zudem ist sie ein Zentrum für Innovation und Technologie, mit vielen Start-ups und Unternehmen, die hier ansässig sind.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert