Mindestens 124 Abgeordnete würden für AfD-Verbotsverfahren stimmen

Abgeordnete diskutieren AfD-Verbotsverfahren im Bundestag, Plakate verdeutlichen politischen Widerstand.

Mindestens 124 Abgeordnete würden für AfD-Verbotsverfahren stimmen

Berlin () – Einem Antrag zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens würden im mindestens 124 Abgeordnete zustimmen. Das hat eine Abfrage der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Samstagausgabe) bei allen Bundestagsabgeordneten, die nicht der AfD-Fraktion angehören, ergeben.

13 weitere Abgeordnete zeigten sich unter gewissen Bedingungen offen für ein Verbotsverfahren, etwa, wenn sich der Bundestag hierzu in einer Arbeitsgruppe mit den Ländern abstimmen würde. Von 479 Abgeordneten haben sich 176 zu dem Thema geäußert.

Um ein Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht über den Bundestag einzuleiten, bräuchte es eine einfache Mehrheit. Bei voller Anwesenheit wären das 316 Stimmen.

Ob diese Mehrheit zu erreichen ist, hängt wie schon in der vergangenen Legislaturperiode vor allem an der Haltung der Unionsfraktion. In den Fraktionen von SPD, und Linken sprach sich eine deutliche Mehrheit derjenigen Abgeordneten, die sich zu dem Thema äußern wollten, für einen Verbotsantrag aus. In der CDU/CSU-Fraktion war hingegen wenig Zustimmung zu vernehmen: Von 208 Abgeordneten kündigten drei an, die Einleitung eines Verbotsverfahrens zu unterstützen. Die meisten Abgeordneten wollten keine Tendenz mitteilen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Steffen Bilger (CDU), sagte, er strebe in dieser Frage eine gemeinsame Haltung der Fraktion an. „Die Wähler sollen wissen, woran sie sind, wenn sie CDU/CSU wählen“, sagte er der FAZ. „Die überaus große Mehrheit der Unionsfraktion ist sicherlich weiterhin gegen ein Verbotsverfahren.“ Eine Abfrage habe es in der laufenden Legislaturperiode allerdings noch nicht gegeben. Er sehe keinen Anlass dafür, den Abgeordneten die Abstimmung als „Gewissensentscheidung“ freizugeben.

Bilger schloss nicht aus, dass sich die ablehnende Haltung zu einem Verbotsverfahren noch ändern könnte. Die Bewertung des Verfassungsschutzes, der die AfD kürzlich als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat, nehme er zur Kenntnis. „Wir erleben, dass die AfD immer extremer wird“, sagte Bilger. „Ich würde nicht für alle Zeiten ausschließen, dass wir zu einer anderen Haltung kommen.“

Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass der Verbotsantrag dazu von Bundestag, Bundesrat oder gestellt werden kann.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Werbematerial für AfD-Verbotsverfahren (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Steffen Bilger

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

AfD, Bundestag, SPD, Grünen, Linken, CDU, CSU, Bundesverfassungsgericht, Bundesrat, Bundesregierung, Verfassungsschutz

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin (für den Bundestag) und Karlsruhe (für das Bundesverfassungsgericht).

Worum geht es in einem Satz?

Eine Umfrage zeigt, dass mindestens 124 Bundestagsabgeordnete, die nicht der AfD angehören, einem Verbotsverfahren gegen die AfD zustimmen würden, während die Unterstützung in der Unionsfraktion gering ist und eine einfache Mehrheit von 316 Stimmen nötig ist, um das Verfahren einzuleiten.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Hintergrund für das mögliche AfD-Verbotsverfahren liegt in der Einschätzung des Verfassungsschutzes, der die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat. Dies hat die Diskussion um die verfassungsmäßige Zulässigkeit der Partei neu entfacht, da laut Artikel 21 des Grundgesetzes Parteien, die die demokratische Grundordnung gefährden, als verfassungswidrig gelten können. Ein Antrag zur Einleitung des Verfahrens könnte im Bundestag bereits eine Mehrheit finden, obwohl die Unterstützung innerhalb der Unionsfraktion begrenzt ist.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird berichtet, dass eine Mehrheit der Bundestagsabgeordneten außerhalb der AfD für ein Verbotsverfahren gegen die AfD ist, während in der CDU/CSU-Fraktion nur wenige Abgeordnete dafür sind. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion äußert, dass eine einheitliche Position angestrebt wird, jedoch eine Abfrage innerhalb der Fraktion bislang ausgeblieben ist.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:

Einleitung eines Verbotsverfahrens durch mindestens 124 Abgeordnete, mögliche Zustimmung von 13 weiteren Abgeordneten unter Bedingungen, Notwendigkeit einer einfachen Mehrheit von 316 Stimmen, abweichende Haltung in der Unionsfraktion, Unterstützung für den Verbotsantrag durch SPD, Grüne und Linke, schwache Zustimmung in der CDU/CSU-Fraktion, mögliche Änderung der ablehnenden Haltung zur AfD, Verfassungsschutz stuft AfD als gesichert rechtsextremistisch ein, Entscheidung über Verfassungswidrigkeit liegt beim Bundesverfassungsgericht.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, der Artikel zitiert eine Stellungnahme von Steffen Bilger, dem parlamentarischen Geschäftsführer der Unionsfraktion. Er äußerte, dass er eine gemeinsame Haltung der Fraktion anstrebe und dass die überaus große Mehrheit der Unionsfraktion gegen ein Verbotsverfahren sei, jedoch schloss er nicht aus, dass sich diese ablehnende Haltung zukünftig ändern könnte.

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