Bundesrechnungshof rügt hohe Gehälter bei der Autobahn
Bonn () – Die Prüfer des Bundesrechnungshofs haben erneut die Autobahn-Gesellschaft gerügt. Die bundeseigene Autobahn zahle den 14.500 Mitarbeitern deutlich höhere Gehälter und Sonderzahlungen als bei vergleichbaren Jobs im öffentlichen Dienst üblich, heißt es in dem Gutachten, über das das „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe) berichtet.
Mehrere Vergütungselemente bei der Autobahn hält der Bundesrechnungshof demnach für „sachlich nicht notwendig“ und „wirtschaftlich unangemessen“. Die Autobahngesellschaft des Bundes beachte bei ihrem Handeln nicht den ihr „vom Gesetzgeber vorgegebenen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“.
Diese überdurchschnittlich hohen Gehälter strahlten in andere Bereiche aus und könnten deshalb zu steigenden Personalkosten führen, bemängelt der Rechnungshof. Nicht nur bei der Autobahn, sondern auch darüber hinaus im öffentlichen Dienst.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Der Bundesrechnungshof kritisiert die Autobahn-Gesellschaft für überdurchschnittlich hohe Gehälter und Sonderzahlungen, die als wirtschaftlich unangemessen und nicht notwendig erachtet werden, was zu höheren Personalkosten im öffentlichen Dienst führen könnte.
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Der Auslöser für die Kritik des Bundesrechnungshofs an der Autobahn-Gesellschaft sind überdurchschnittlich hohe Gehälter und Sonderzahlungen für Mitarbeiter, die höher als üblich im öffentlichen Dienst sind. Der Rechnungshof bemängelt, dass diese Vergütungen sachlich nicht notwendig und wirtschaftlich unangemessen seien, was gegen den gesetzlich geforderten Grundsatz von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoße.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird berichtet, dass der Bundesrechnungshof die Autobahn-Gesellschaft wegen überhöhter Gehälter und Sonderzahlungen für ihre 14.500 Mitarbeiter kritisiert hat, die über dem üblichen Niveau im öffentlichen Dienst liegen. Dies könnte negative Auswirkungen auf die Personalkosten im gesamten öffentlichen Dienst haben und steht im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: höherer Gehalt und Sonderzahlungen, steigende Personalkosten im öffentlichen Dienst, wirtschaftliche Unangemessenheit, Missachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird eine Stellungnahme des Bundesrechnungshofs zitiert, der die Autobahn-Gesellschaft für das Zahlen überdurchschnittlicher Gehälter und Sonderzahlungen rügt. Er bemängelt, dass diese Vergütungselemente „sachlich nicht notwendig“ und „wirtschaftlich unangemessen“ sind und die Gesellschaft somit den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht beachtet.
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