Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen fordern digitalen Datenaustausch in Erbverfahren
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Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen fordern digitalen Datenaustausch in Erbverfahren
München () – Bayern und Baden-Württemberg setzen sich gemeinsam mit Sachsen für eine Vereinfachung von Nachlass- und Grundbuchverfahren ein. Die Justizminister der Länder fordern die Einführung des „Once-Only-Prinzips“, das Bürger entlasten soll, teilte das Bayrische Justizministerium am Dienstag mit.
Demnach sollen Behörden benötigte Dokumente wie Geburts- oder Sterbeurkunden künftig automatisiert abrufen können, statt dass Antragsteller sie mühsam beschaffen müssen.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) betonte, dass insbesondere in emotional belastenden Situationen wie nach einem Todesfall unnötige Bürokratie vermieden werden müsse.
Baden-Württembergs Ressortchefin Marion Gentges (CDU) verwies auf bereits bestehende digitale Lösungen in anderen Bereichen, die als Vorbild dienen könnten. Ein entsprechender Antrag wird auf der Justizministerkonferenz in Bad Schandau eingebracht.
Konkret geht es um zwei Reformen: Zum einen soll das Nachlassgericht direkt auf Standesamtsdaten zugreifen können, zum anderen soll der Verweis auf elektronische Nachlassakten auch über Gerichtsbezirke hinweg möglich werden.
Die Länder fordern den Bund auf, die notwendigen gesetzlichen Änderungen zügig umzusetzen.
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Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Bayrisches Justizministerium, CSU, CDU, Justizministerkonferenz, Bad Schandau
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
München, Baden-Württemberg, Sachsen, Bad Schandau
Worum geht es in einem Satz?
Bayern und Baden-Württemberg setzen sich gemeinsam mit Sachsen für die Einführung des "Once-Only-Prinzips" ein, um Nachlass- und Grundbuchverfahren zu vereinfachen und bürokratische Hürden, insbesondere in emotional belastenden Situationen, abzubauen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für das Vorhaben ist der Wunsch, den bürokratischen Aufwand für Bürger in emotional belastenden Situationen, wie nach einem Todesfall, zu reduzieren. Die Justizminister der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen setzen sich gemeinsam für die Einführung des "Once-Only-Prinzips" ein, um die Verwaltung von Nachlass- und Grundbuchverfahren zu vereinfachen und die automatisierte Abrufbarkeit von Dokumenten wie Geburts- oder Sterbeurkunden zu gewährleisten.
Die Justizminister der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen haben gemeinsam für eine Reform der Nachlass- und Grundbuchverfahren plädiert, um Bürokratie zu reduzieren und den "Once-Only"-Prinzip einzuführen. Sie fordern den Bund auf, die erforderlichen gesetzgeberischen Änderungen schnell umzusetzen, um insbesondere in emotional belastenden Situationen wie nach einem Todesfall den Bürgern zu helfen.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Vereinfachung von Nachlass- und Grundbuchverfahren, Entlastung der Bürger, automatisierter Abruf benötigter Dokumente, Vermeidung unnötiger Bürokratie in emotional belastenden Situationen, Zugriff des Nachlassgerichts auf Standesamtsdaten, Möglichkeit des Verweises auf elektronische Nachlassakten über Gerichtsbezirke hinweg, Forderung nach zügiger Umsetzung erforderlicher gesetzlicher Änderungen durch den Bund.
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) betont, dass in emotional belastenden Situationen, wie nach einem Todesfall, unnötige Bürokratie vermieden werden müsse. Baden-Württembergs Ressortchefin Marion Gentges (CDU) verweist auf vorhandene digitale Lösungen in anderen Bereichen, die als Vorbild dienen könnten.
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