Klingbeil: Finanzierungsvorbehalt gilt auch für Mütterrente

Klingbeil: Finanzierungsvorbehalt gilt auch für Mütterrente

Klingbeil: Finanzierungsvorbehalt gilt auch für Mütterrente

() – Die von der CSU durchgesetzte Mütterrente steht nach den Worten des SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Lars Klingbeil wie alle Maßnahmen des Koalitionsvertrags unter einem Finanzierungsvorbehalt. „Alles heißt alles, da gibt es ja nun wenig Interpretationsspielräume“, sagte Klingbeil der „Bild“ (Freitagausgabe). „Aber der Wille und die Absicht, das zu finanzieren, ist da.“ Die Mütterrente gehöre zu den Absprachen mit Priorität.

Er müsse dazu sagen, dass er gerade aus einer komme, „wo sich die Haushaltslage ja mittendrin zweimal radikal verändert hat“, sagte der SPD-Chef. Er verwies dabei auf den Ukraine-Krieg und das Haushalts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Und auf einmal fehlten 60 Milliarden im . Da haben wir gesehen, wie schnell Dinge sich ändern können“, so Klingbeil. „Und deswegen war uns wichtig, klarzumachen: Alles steht unter Finanzierungsvorbehalt.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Lars Klingbeil am 09.04.2025

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