Datenschutzbeauftragte gegen Entzug der Nachrichtendienst-Kontrolle
Berlin () – Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider warnt davor, dass ihrem Amt die datenschutzrechtliche Kontrolle über die Nachrichtendienste entzogen werden könnte.
Sie sei „fest davon überzeugt, dass die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Nachrichtendienste des Bundes bei der Bundesdatenschutzbeauftragten am besten aufgehoben ist“, sagte Specht-Riemenschneider der „taz“ (Donnerstagsausgabe). Die Mitarbeiter in ihrem Haus leisteten „in diesem besonders sensiblen Bereich seit Jahren eine hervorragende und in der Öffentlichkeit sehr wertgeschätzte Arbeit“.
Das Bundeskanzleramt hatte nach Informationen der „taz“ bei den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD mehr Überwachungsbefugnisse für die Nachrichtendienste BND, Bundesamt für Verfassungsschutz und den Militärischen Abschirmdienst angeregt und eine Bündelung der Kontrolle – weg von der Bundesdatenschutzbeauftragten, hin zum 2022 neu geschaffenen Unabhängigen Kontrollrat.
Union und SPD hatten in ihren Koalitionsverhandlungen in einem Zwischenpapier dann „effektivere Kontrollstrukturen und zielgerichtete Kontrollen“ für die Nachrichtendienste angekündigt. Details aber ließen sie offen.
Specht-Riemenschneider warnt vor einem Entzug der Kontrolle für ihr Haus. Da sie weiter auch für die Polizeien zuständig sei, könnte es zu „Einbußen in der ganzheitlichen datenschutzrechtlichen Kontrolle des Austauschs zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten“ kommen, sagte sie der „taz“. Ihr Vorschlag: Um Doppelkontrollen zu vermeiden, könnte eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, damit sich ihr Haus und der Kontrollrat inhaltlich austauschen könnten – was bisher nicht erlaubt ist. Dies wäre „kostenneutral, schnell und effektiv“, so Specht-Riemenschneider.
Am Donnerstag will Specht-Riemenschneider ihren neuen Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Berlin vorstellen.
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