SPD sieht für Entzug der Staatsbürgerschaft erhebliche Hürden
Berlin () – Die SPD zweifelt daran, dass die im Sondierungspapier mit der Union vereinbarte verfassungsrechtliche Prüfung des Entzugs der Staatsbürgerschaft für Extremisten das von CDU und CSU gewünschte Ergebnis bringen wird.
„Der Prüfauftrag zum Entzug der Staatsangehörigkeit steht vor erheblichen verfassungsrechtlichen Hürden“, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe). „Auch völkerrechtliche Vorgaben, insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention, setzen klare Grenzen.“
Wiese ergänzte, in der aktuellen Rechtslage seien bewusst sehr enge Grenzen gesetzt worden. „Ein Entzug ist nur in klar definierten Ausnahmefällen möglich, wie der Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrormiliz wie dem IS – und dies auch nur, wenn sie volljährig sind und eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.“ Die Staatsbürgerschaft könne auch entzogen werden für den Fall, dass sie durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erlangt wurde.
Union und SPD hatten sich auf eine Prüfung verständigt, ob Terrorunterstützern, Antisemiten und Extremisten, „die zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufrufen“, die deutsche Staatbürgerschaft entzogen werden kann, wenn sie eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.
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Berlin, die pulsierende Hauptstadt Deutschlands, ist ein Zentrum für politische Diskussionen und Entscheidungen. Die Stadt ist nicht nur bekannt für ihre Geschichte, sondern auch für ihre Rolle als Machtzentrum, in dem wegweisende politische Themen debattiert werden. Aktuell steht der Entzug der Staatsbürgerschaft für Extremisten im Mittelpunkt der Sondierungsgespräche zwischen der SPD und der Union. Dabei geht es um die verfassungsrechtlichen Hürden und völkerrechtlichen Vorgaben, die eine Umsetzung erschweren könnten. Berlin bleibt ein Ort, an dem die Balance zwischen Sicherheit und Grundrechten ständig neu ausgelotet wird.
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